Berufsberatung in Anspruch nehmen
Agentur für Arbeit · Orientierung und Weiterbildungsberatung
Die Berufsberatung ist eine der wenigen Leistungen dieser Behörde, für die Sie nichts beantragen müssen. § 29 SGB III verpflichtet die Agentur für Arbeit, Berufsberatung einschließlich einer Weiterbildungsberatung anzubieten – Jugendlichen und Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen.
Das ist ein wichtiger Unterschied zu fast allem anderen in dieser Entität: Weil die Beratung keine antragsgebundene Leistung ist, gilt für sie auch nicht die sonst zentrale Regel des § 324 Abs. 1 SGB III, wonach vor dem leistungsbegründenden Ereignis beantragt werden muss. Sie können sich also jederzeit beraten lassen, ohne etwas zu riskieren.
Und sie steht ausdrücklich nicht nur Arbeitslosen offen. § 29 Abs. 3 SGB III erfasst auch Auszubildende und Beschäftigte nach Beginn einer Ausbildung oder Beschäftigung. Wer im Job sitzt und über eine Veränderung nachdenkt, kann die Beratung nutzen – kostenlos, vertraulich und ohne dass der Arbeitgeber davon erfährt.
