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Umschulung beantragen

Agentur für Arbeit · Neuer Berufsabschluss über den Bildungsgutschein

Beratung nötigÜber Bildungsgutschein

Eine Umschulung führt zu einem vollwertigen, anerkannten Berufsabschluss in einem neuen Beruf – mit derselben Prüfung vor derselben Kammer wie in der regulären Ausbildung. Gefördert wird sie über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III; die Agentur trägt dann die vollen Lehrgangskosten.

Der entscheidende Unterschied zur Erstausbildung ist die Dauer. Nach § 180 Abs. 4 SGB III ist eine Maßnahme, die zu einem Berufsabschluss führt, nur zugelassen, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt ist. Aus drei Jahren Ausbildung werden so in der Regel zwei Jahre Umschulung.

Und es gilt dieselbe eiserne Reihenfolge wie beim Bildungsgutschein: Nach § 324 Abs. 1 SGB III muss der Antrag vor dem Beginn gestellt sein. Wer sich bei einem Bildungsträger einschreibt, bevor der Gutschein vorliegt, finanziert eine zweijährige Umschulung selbst – ein fünfstelliger Fehler, der sich nachträglich nicht korrigieren lässt.

Letzte Aktualisierung27. August 2026
VerifizierungGeprüft mit gesetze-im-internet.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Agentur für Arbeit, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Die Förderung ist eine Ermessensleistung; über Dauer und Eignung entscheidet die Agentur im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
DauerMeist 2 JahreUm ein Drittel verkürzt
LehrgangskostenVoll übernommenÜber den Bildungsgutschein
ReihenfolgeGutschein vor StartSonst keine Förderung
AbschlussKammerprüfungWie in der Erstausbildung
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Begründung des Berufswechsels

Warum der bisherige Beruf nicht mehr trägt – gesundheitliche Gründe, weggefallene Tätigkeitsfelder, fehlende Nachfrage am regionalen Arbeitsmarkt – und warum der neue realistisch zu einer Beschäftigung führt. Diese Begründung entscheidet über die Bewilligung, nicht die Sympathie für den neuen Beruf.

Ärztliche Unterlagen bei gesundheitlichen Gründen

Wenn Sie den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, sind entsprechende Befunde das stärkste Argument. Prüfen Sie zugleich, ob eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherung in Betracht kommt – dort ist die Förderung oft umfassender.

Nachweis der AZAV-Zulassung

Maßnahme und Träger müssen zugelassen sein, und die Maßnahme muss der Verkürzungsregel des § 180 Abs. 4 SGB III genügen. Seriöse Umschulungsträger weisen beides offen aus.

Lebenslauf und Zeugnisse

Abschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse, Nachweise über Berufserfahrung. Die Agentur prüft, ob Sie die Umschulung voraussichtlich erfolgreich abschließen – gerade bei anspruchsvollen Berufen ist das ein realer Prüfpunkt.

Nachweise für Fahrt- und Betreuungskosten

Bei einer zweijährigen Maßnahme summieren sich Fahrtkosten erheblich, und Kinderbetreuung über zwei Jahre ist ein eigener Posten. Beides ist nach § 83 SGB III förderfähig, aber nur auf Antrag.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Beratungstermin vereinbaren — vor allem anderen

    Wie beim Bildungsgutschein ist die Beratung vor Beginn der Teilnahme gesetzliche Voraussetzung (§ 81 Abs. 1 Nr. 2 SGB III). Vereinbaren Sie den Termin, bevor Sie sich bei einem Träger informieren oder gar anmelden.

  2. 2

    Zielberuf und Arbeitsmarktchancen prüfen

    Die Agentur fördert eine Umschulung, wenn sie zu einer Eingliederung führt. Prüfen Sie deshalb den regionalen Arbeitsmarkt für den Zielberuf und bringen Sie Stellenanzeigen mit. Ein Beruf mit nachweisbarer Nachfrage überzeugt weit mehr als ein persönlicher Wunsch.

  3. 3

    Zugelassene Umschulung finden

    Achten Sie auf die AZAV-Zulassung von Maßnahme und Träger und darauf, dass die Maßnahme die Verkürzung um mindestens ein Drittel einhält. Fragen Sie nach der Prüfungsquote und danach, ob der Träger die Anmeldung zur Kammerprüfung organisiert.

  4. 4

    Bildungsgutschein ausstellen lassen

    Die Agentur entscheidet nach Ermessen und stellt den Gutschein mit Bildungsziel, Dauer und Geltungsbereich aus. Bei einer zweijährigen Umschulung ist die Prüfung gründlicher als bei einem kurzen Lehrgang – rechnen Sie mit mehreren Gesprächen.

  5. 5

    Erst danach beim Träger einschreiben

    Legen Sie den Gutschein vor; der Träger rechnet direkt mit der Agentur ab. Schreiben Sie sich unter keinen Umständen vorher ein und leisten Sie keine Anzahlung – nach § 324 Abs. 1 SGB III ist eine bereits begonnene Maßnahme nicht mehr förderfähig, und bei einer Umschulung geht es um fünfstellige Summen.

  6. 6

    Lebensunterhalt für zwei Jahre klären

    Der Bildungsgutschein deckt die Lehrgangskosten, nicht automatisch den Lebensunterhalt über die gesamte Dauer. Klären Sie im Beratungsgespräch, wie lange Ihr Arbeitslosengeld reicht, ob es sich durch die Weiterbildung verlängert und was danach greift. Zwei Jahre sind länger als mancher Restanspruch.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Lehrgangskosten voll, Lebensunterhalt gesondertZwei Jahre wollen durchgerechnet sein
LehrgangskostenVoll übernommen
PrüfungsgebührenIn der Regel übernommen
FahrtkostenAuf Antrag
KinderbetreuungAuf Antrag
Verkürzung gegenüber AusbildungMind. ein Drittel
Start vor dem GutscheinKeine Förderung

Bei zugelassener Maßnahme übernimmt die Agentur die Lehrgangskosten vollständig, in der Regel einschließlich der Prüfungsgebühren; Fahrtkosten und Kinderbetreuung kommen nach § 83 SGB III auf Antrag hinzu. Zwei Punkte verdienen bei einer Umschulung besondere Aufmerksamkeit. Erstens die Dauer: § 180 Abs. 4 SGB III lässt eine auf einen Berufsabschluss gerichtete Maßnahme nur zu, wenn sie gegenüber der entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt ist – aus drei Jahren werden zwei. Ausnahmen gibt es, wenn persönliche Umstände die volle Dauer erfordern oder wenn Bundes- oder Landesrecht die Verkürzung ausschließt. Zweitens der Lebensunterhalt: Der Bildungsgutschein zahlt die Ausbildung, nicht die Miete. Zwei Jahre sind länger als mancher Restanspruch auf Arbeitslosengeld – klären Sie vorab, wie lange Ihre Leistung reicht und was danach greift. Und wie überall in dieser Entität gilt § 324 Abs. 1 SGB III: Wer vor dem Gutschein beginnt, finanziert zwei Jahre selbst.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Erst der Gutschein, dann die Einschreibung. § 324 Abs. 1 SGB III gilt hier mit besonderer Wucht: Eine selbst finanzierte zweijährige Umschulung kostet leicht einen fünfstelligen Betrag. Nachträglich wird nichts erstattet.

Mindestens ein Drittel kürzer. § 180 Abs. 4 SGB III lässt Maßnahmen mit Berufsabschluss nur zu, wenn sie gegenüber der regulären Ausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt sind. Ein Träger, der die volle Ausbildungsdauer anbietet, ist für die Förderung in der Regel ungeeignet.

Es gibt Ausnahmen von der Verkürzung. Sie gilt nicht, wenn die Maßnahme gezielt für Menschen konzipiert ist, deren persönliche Umstände oder Vorkenntnisse die volle Dauer erfordern, oder wenn Bundes- oder Landesrecht eine Verkürzung ausschließt.

Der Abschluss ist vollwertig. Die Prüfung legen Sie vor derselben Kammer ab wie Auszubildende. Auf dem Zeugnis steht kein Vermerk über den Weg dorthin – für Arbeitgeber ist der Abschluss gleichwertig.

Der Lebensunterhalt ist die eigentliche Hürde. Zwei Jahre überschreiten häufig den Restanspruch auf Arbeitslosengeld. Klären Sie vorab, ob und wie lange gezahlt wird und was anschließend greift – das entscheidet oft mehr über den Erfolg als der Kurs selbst.

Bei gesundheitlichen Gründen die Rentenversicherung prüfen. Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht, kommt eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung in Betracht. Die Förderung ist dort oft umfassender – prüfen Sie beide Wege.

Es besteht kein Rechtsanspruch. Auch die Umschulung ist eine Ermessensleistung, und der Vermittlungsvorrang wirkt gegen sie. Je konkreter Sie den Arbeitsmarktbedarf im Zielberuf belegen, desto besser.

Fragen Sie nach der Prüfungsquote. Zugelassene Träger unterscheiden sich erheblich darin, wie viele Teilnehmende die Kammerprüfung tatsächlich bestehen. Der Gutschein deckt die Kosten – die Qualität wählen Sie selbst.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Sich vor dem Gutschein einschreiben. Bei einer Umschulung der mit Abstand teuerste Fehler: § 324 Abs. 1 SGB III schließt die Förderung einer bereits begonnenen Maßnahme aus, und zwei Jahre Lehrgangskosten trägt dann niemand außer Ihnen.

Den Lebensunterhalt nicht durchrechnen. Die Lehrgangskosten sind gedeckt, die Miete nicht. Wer mitten in der Umschulung ohne Leistung dasteht, bricht ab – und hat weder Abschluss noch die investierte Zeit zurück.

Einen Träger ohne Verkürzung wählen. § 180 Abs. 4 SGB III verlangt mindestens ein Drittel weniger als die reguläre Ausbildungszeit. Eine Maßnahme in voller Länge ist regelmäßig nicht zulassungsfähig.

Den Zielberuf ohne Arbeitsmarktprüfung wählen. Gefördert wird die Eingliederung, nicht der Berufswunsch. Ohne belegbare Nachfrage im Zielberuf ist die Ablehnung wahrscheinlich.

Die Rentenversicherung übersehen. Bei gesundheitlich bedingtem Berufswechsel ist häufig sie der zuständige und großzügigere Träger. Wer nur bei der Agentur fragt, verschenkt möglicherweise die bessere Förderung.

Nur auf die Zulassung schauen. Alle zugelassenen Träger werden bezahlt, aber nicht alle bringen Sie durch die Kammerprüfung. Fragen Sie nach Bestehensquoten und Betreuung.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wie lange dauert eine geförderte Umschulung?

In der Regel zwei Jahre. § 180 Abs. 4 SGB III lässt eine auf einen Berufsabschluss gerichtete Maßnahme nur zu, wenn sie gegenüber der entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt ist – aus einer dreijährigen Ausbildung werden also zwei Jahre Umschulung. Ausnahmen bestehen, wenn persönliche Umstände die volle Dauer erfordern oder Bundes- beziehungsweise Landesrecht die Verkürzung ausschließt.

Was kostet mich die Umschulung?

Bei zugelassener Maßnahme nichts an Lehrgangskosten – die trägt die Agentur vollständig, in der Regel einschließlich der Prüfungsgebühren. Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten können nach § 83 SGB III auf Antrag hinzukommen. Nicht automatisch gedeckt ist der Lebensunterhalt über die gesamten zwei Jahre; das ist gesondert zu klären.

Was passiert, wenn ich vor dem Bildungsgutschein anfange?

Dann zahlen Sie die gesamte Umschulung selbst. § 324 Abs. 1 SGB III bestimmt, dass Leistungen der Arbeitsförderung nur erbracht werden, wenn sie vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses beantragt wurden. Bei einer zweijährigen Umschulung bedeutet das schnell einen fünfstelligen Betrag, der sich nachträglich nicht erstatten lässt – unabhängig davon, wie gut die Maßnahme zu Ihnen passt. § 324 Abs. 1 Satz 2 erlaubt der Agentur zwar, zur Vermeidung unbilliger Härten eine verspätete Antragstellung zuzulassen – das ist jedoch eine eng ausgelegte Ermessensentscheidung für echte Ausnahmefälle und keine Möglichkeit, auf die sich planen lässt.

Ist der Abschluss gleichwertig mit einer Ausbildung?

Ja. Sie legen dieselbe Abschlussprüfung vor derselben Kammer ab wie regulär Auszubildende und erhalten denselben Abschluss. Auf dem Zeugnis ist nicht vermerkt, dass Sie den Weg über eine Umschulung gegangen sind. Für Arbeitgeber ist der Abschluss deshalb gleichwertig.

Wovon lebe ich während der zwei Jahre?

Das ist die wichtigste Frage vor dem Start und der häufigste Grund für Abbrüche. Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während der geförderten Weiterbildung weiter; unter bestimmten Voraussetzungen verlängert die Teilnahme den Anspruch sogar. Zwei Jahre überschreiten aber häufig den Restanspruch. Lassen Sie sich im Beratungsgespräch konkret ausrechnen, wie lange gezahlt wird und was danach greift.

Habe ich einen Anspruch auf eine Umschulung?

Nein, es ist eine Ermessensleistung. Die Agentur entscheidet im Einzelfall und wägt insbesondere den Vermittlungsvorrang ab – also die Frage, ob eine direkte Vermittlung in Arbeit möglich wäre. Ihre Chancen steigen erheblich, wenn Sie die Nachfrage im Zielberuf am regionalen Arbeitsmarkt konkret belegen können.

Was gilt, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen umschulen muss?

Dann ist häufig nicht die Agentur für Arbeit, sondern die Deutsche Rentenversicherung der richtige Träger: über eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Förderung ist dort in vielen Fällen umfassender, etwa beim Übergangsgeld während der Maßnahme. Prüfen Sie beide Wege – ein beim falschen Träger gestellter Antrag wird ohnehin weitergeleitet.

Wie wähle ich den richtigen Träger?

Notwendig ist die AZAV-Zulassung von Maßnahme und Träger sowie die Einhaltung der Verkürzungsregel. Darüber hinaus entscheidet die Qualität: Fragen Sie nach der Bestehensquote in der Kammerprüfung, nach der Betreuungsintensität, nach Praktikumsphasen und danach, ob der Träger die Prüfungsanmeldung organisiert. Der Gutschein deckt die Kosten bei jedem zugelassenen Anbieter – den Unterschied macht der Anbieter selbst.

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