Umschulung beantragen
Agentur für Arbeit · Neuer Berufsabschluss über den Bildungsgutschein
Eine Umschulung führt zu einem vollwertigen, anerkannten Berufsabschluss in einem neuen Beruf – mit derselben Prüfung vor derselben Kammer wie in der regulären Ausbildung. Gefördert wird sie über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III; die Agentur trägt dann die vollen Lehrgangskosten.
Der entscheidende Unterschied zur Erstausbildung ist die Dauer. Nach § 180 Abs. 4 SGB III ist eine Maßnahme, die zu einem Berufsabschluss führt, nur zugelassen, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt ist. Aus drei Jahren Ausbildung werden so in der Regel zwei Jahre Umschulung.
Und es gilt dieselbe eiserne Reihenfolge wie beim Bildungsgutschein: Nach § 324 Abs. 1 SGB III muss der Antrag vor dem Beginn gestellt sein. Wer sich bei einem Bildungsträger einschreibt, bevor der Gutschein vorliegt, finanziert eine zweijährige Umschulung selbst – ein fünfstelliger Fehler, der sich nachträglich nicht korrigieren lässt.
