Vermittlungsgutschein beantragen
Agentur für Arbeit · Private Arbeitsvermittlung
Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie eine private Arbeitsvermittlung einschalten, die von der Agentur für Arbeit bezahlt wird. Er ist eine Variante des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins nach § 45 SGB III – gerichtet auf Träger, die eine ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung anbieten.
Die Vergütung beträgt bei erfolgreicher Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung 2.500 Euro und wird in zwei Raten ausgezahlt: 1.250 Euro nach sechs Wochen Beschäftigung und die restlichen 1.250 Euro nach sechs Monaten. Bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen kann sie auf bis zu 3.000 Euro erhöht werden.
Der wichtigste Punkt für Sie: Dieses Geld bekommen nicht Sie, sondern der Vermittler. Für Sie selbst ist die Vermittlung kostenlos – ein privater Vermittler, der von Ihnen Geld verlangt, arbeitet nicht auf Grundlage des Vermittlungsgutscheins. Und wie überall hier gilt § 324 Abs. 1 SGB III: Der Gutschein muss vorliegen, bevor der Vermittler tätig wird.
