Wie hoch ist die BAB?
Das lässt sich nicht pauschal sagen, und wir nennen deshalb bewusst keine Zahl: Einen festen Höchstbetrag gibt es nicht. Die Beihilfe ergibt sich aus einem individuell ermittelten Bedarf – Unterkunft, Lebensunterhalt, Fahrten, gegebenenfalls Kinderbetreuung –, von dem Ihre Ausbildungsvergütung und je nach Alter und Situation das Einkommen der Eltern abgezogen werden. Zwei Azubis mit gleicher Vergütung können daher völlig unterschiedliche Beträge erhalten. Eine belastbare Schätzung liefert nur der offizielle BAB-Rechner der Bundesagentur.
Muss ich die BAB zurückzahlen?
Nein. Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein reiner Zuschuss ohne Darlehensanteil – anders als beim BAföG, das teilweise zurückgezahlt wird. Zurückgefordert wird nur, was zu Unrecht gezahlt wurde, etwa weil eine Änderung bei Miete, Vergütung oder Elterneinkommen nicht gemeldet wurde.
Bekomme ich BAB, wenn ich bei meinen Eltern wohne?
Im Regelfall nicht – § 60 SGB III setzt voraus, dass Sie außerhalb des elterlichen Haushalts wohnen und der Betrieb von dort nicht in angemessener Zeit erreichbar wäre. Es gibt aber Ausnahmen, die häufig übersehen werden: wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind, wenn Sie ein eigenes Kind haben oder wenn schwerwiegende soziale Gründe gegen ein Wohnen bei den Eltern sprechen. Ein Antrag lohnt sich deshalb auch dann, wenn Sie zu Hause wohnen.
Kann ich BAB rückwirkend beantragen?
Ja, aber nur begrenzt – und das ist die wichtigste Frist dieser Seite. § 324 Abs. 2 SGB III erlaubt für BAB und Ausbildungsgeld ausdrücklich einen nachträglichen Antrag; die sonst strenge Vorabregel des § 324 Abs. 1, an der Bildungsgutschein und Gründungszuschuss scheitern, gilt hier also nicht. Dafür begrenzt § 325 Abs. 1 SGB III die Rückwirkung: BAB wird längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem sie beantragt wurde. Ein Antrag am 30. sichert den ganzen Monat, ein Antrag am 1. des Folgemonats lässt den vorherigen Monat ersatzlos verfallen. Stellen Sie den Antrag deshalb lieber unvollständig als verspätet.
Welches Einkommen meiner Eltern zählt?
In der Regel das des vorletzten Kalenderjahres, nachgewiesen durch den Einkommensteuerbescheid – nicht das aktuelle. Ist das Einkommen seitdem erheblich gesunken, etwa durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder Renteneintritt, können Sie eine Aktualisierung auf das laufende Jahr beantragen. Das muss ausdrücklich geschehen; von sich aus rechnet die Agentur mit dem alten Bescheid.
Was ist der Unterschied zwischen BAB und BAföG?
Die Art der Ausbildung entscheidet. BAB gibt es von der Agentur für Arbeit für eine betriebliche Berufsausbildung; BAföG für Schule und Studium. Beides zugleich ist ausgeschlossen. Ein zweiter, praktisch wichtiger Unterschied: BAB ist ein reiner Zuschuss, während beim BAföG für Studierende üblicherweise ein Teil als Darlehen zurückzuzahlen ist.
Bekomme ich BAB auch in einer schulischen Ausbildung?
Nein. Die Berufsausbildungsbeihilfe setzt eine betriebliche Berufsausbildung voraus. Für schulische Ausbildungen kommt statt dessen Schüler-BAföG in Betracht, das über das zuständige Amt für Ausbildungsförderung läuft. Prüfen Sie dort, bevor Sie einen aussichtslosen BAB-Antrag stellen.
Was muss ich während der Ausbildung melden?
Alles, was den Bedarf oder das anzurechnende Einkommen verändert: Umzug, geänderte Miete, eine erhöhte Ausbildungsvergütung, ein Wechsel des Betriebs, Abbruch oder Unterbrechung der Ausbildung sowie Änderungen beim Elterneinkommen. Meldungen unterbleiben oft, weil sie ungünstig erscheinen – die Rückforderung kommt dann später und in einer Summe. Melden Sie auch Änderungen, die zu Ihren Gunsten wirken; rückwirkend erhöht wird sonst nichts.