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Veranstaltungsgenehmigung beantragen

Ordnungsamt · Genehmigungen & Erlaubnisse

PersönlichBMWi

📋 Auf einen Blick

💰
Gebühr
Ca. 30–500 EUR (größenabhängig)
Vorlauf
4–12 Wochen vor der Veranstaltung
📋
Ab
In der Regel ab Nutzung öffentlicher Flächen

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Frühzeitig planen

Mindestens 4–12 Wochen vorher das Ordnungsamt kontaktieren. Bei Großveranstaltungen: noch früher.

2

Antrag einreichen

Schriftlicher Antrag mit allen Unterlagen (Beschreibung, Lageplan, Sicherheitskonzept).

3

Auflagen erhalten

Das Ordnungsamt kann Auflagen erteilen: Lärmschutz, Sanitäranlagen, Rettungswege, Sperrzeiten.

4

Genehmigung nutzen

Die Genehmigung gilt für die genehmigte Veranstaltung am genehmigten Ort und Zeitraum.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Veranstaltungsgenehmigung (klein)Ca. 30–100 EUR
Veranstaltungsgenehmigung (groß)Ca. 100–500 EUR
Sondernutzungsgenehmigung (ggf. zusätzlich)Ca. 20–200 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Zu spät beantragt

Kurzfristige Anträge werden oft abgelehnt. Planen Sie mindestens 8 Wochen Vorlauf.

❓ Häufig gestellte Fragen

Ab wann brauche ich eine Genehmigung?
Sobald eine Veranstaltung öffentlich zugänglich ist und/oder öffentliche Flächen genutzt werden. Auch bei Lärm, Straßensperrungen oder Alkoholausschank.
Wo finde ich das zuständige Ordnungsamt?
Beim Bezirksamt oder der Stadtverwaltung Ihres Wohnorts. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Anliegens.
Welche Unterlagen brauche ich?
Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Antrag. Ein gültiger Personalausweis ist immer erforderlich.

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