Gaststättenerlaubnis beantragen
Ordnungsamt · Genehmigungen & Erlaubnisse

Ordnungsamt · Genehmigungen & Erlaubnisse
Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, IHK-Unterrichtung und alle weiteren Nachweise beschaffen.
Formular ausfüllen und alle Unterlagen einreichen. Ggf. Termin vereinbaren.
Das Ordnungsamt beteiligt: Bauamt, Gesundheitsamt, Feuerwehr, Umweltamt. Kann 4–12 Wochen dauern.
Bei positiver Prüfung wird die Erlaubnis erteilt. Sie ist an die Person und die Räumlichkeiten gebunden.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Gaststättenerlaubnis | Ca. 100–600 EUR |
| Führungszeugnis | 13 EUR |
| Gewerbezentralregisterauszug | 13 EUR |
| IHK-Unterrichtung | Ca. 50–100 EUR |
| Gesundheitsbelehrung (§ 43 IfSG) | Ca. 20–40 EUR |
Betrieb ohne Gaststättenerlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 5.000 EUR oder Betriebsuntersagung.
Die Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften bei der IHK ist Pflicht.