Fundbüro: Fund melden / Verlust melden
Bürgeramt · Fundwesen
Das Fundbüro – in vielen Städten Teil des Bürgeramts oder Ordnungsamts – ist die zentrale Anlaufstelle, wenn Sie etwas verloren oder gefunden haben. Hier können Sie kostenlos einen Verlust melden, eine gefundene Sache abgeben und in der städtischen Fundsachendatenbank nach Ihrem Gegenstand suchen. Rechtliche Grundlage ist das Fundrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 965 ff. BGB).
Wer eine fremde Sache findet und an sich nimmt, ist nach § 965 BGB verpflichtet, den Fund unverzüglich anzuzeigen, sofern der Eigentümer nicht bekannt ist. Das Fundbüro bewahrt die Sache mindestens sechs Monate auf (§ 973 BGB). Wird sie nicht abgeholt, kann der Finder Eigentümer werden oder die Sache wird öffentlich versteigert (§§ 979, 980 BGB). Für seine Ehrlichkeit hat der Finder unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Finderlohn (§ 971 BGB).
