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Lärmbeschwerde einreichen

Ordnungsamt · Öffentliche Ordnung

Online / PersönlichBMWi

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
🌙
Ruhezeiten
22:00–06:00 Uhr (Nachtruhe)
📅
Sonn-/Feiertage
Ganztägige Ruhe

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Lärm dokumentieren

Datum, Uhrzeit, Dauer und Art des Lärms notieren. Zeugen benennen.

2

Beschwerde einreichen

Beim Ordnungsamt: telefonisch, per E-Mail, online-Formular oder schriftlich. Bei akuter Ruhestörung nachts: Polizei rufen.

3

Ordnungsamt prüft

Das Ordnungsamt kann Auflagen erteilen, Bußgelder verhängen oder Gewerbeauflagen anpassen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
LärmbeschwerdeKostenlos
Bußgeld für RuhestörerBis zu 5.000 EUR (bei Wiederholung: bis 50.000 EUR)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Nur einmal gemeldet

Einmalige Beschwerden werden oft nicht weiterverfolgt. Dokumentieren Sie wiederkehrenden Lärm systematisch.

❓ Häufig gestellte Fragen

Welche Ruhezeiten gelten?
Nachtruhe: 22:00–06:00 Uhr (bundesweit). Sonn-/Feiertage: ganztägig. Mittagsruhe: 13:00–15:00 (je nach Gemeinde und Landesrecht, nicht überall). Rasenmähen: nur Mo–Sa 7:00–20:00.
Soll ich die Polizei oder das Ordnungsamt rufen?
Nachts (22–06 Uhr) oder bei akuter Ruhestörung: Polizei. Tagsüber bei dauerhaftem Lärm (Gewerbe, Baustelle): Ordnungsamt.
Wo finde ich das zuständige Ordnungsamt?
Beim Bezirksamt oder der Stadtverwaltung Ihres Wohnorts. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Anliegens.

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