Lärmbeschwerde einreichen
Ordnungsamt · Öffentliche Ordnung

Ordnungsamt · Öffentliche Ordnung
Datum, Uhrzeit, Dauer und Art des Lärms notieren. Zeugen benennen.
Beim Ordnungsamt: telefonisch, per E-Mail, online-Formular oder schriftlich. Bei akuter Ruhestörung nachts: Polizei rufen.
Das Ordnungsamt kann Auflagen erteilen, Bußgelder verhängen oder Gewerbeauflagen anpassen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Lärmbeschwerde | Kostenlos |
| Bußgeld für Ruhestörer | Bis zu 5.000 EUR (bei Wiederholung: bis 50.000 EUR) |
Einmalige Beschwerden werden oft nicht weiterverfolgt. Dokumentieren Sie wiederkehrenden Lärm systematisch.