Fundbüro — Fundgegenstand melden oder abholen
Ordnungsamt · Öffentliche Ordnung

Ordnungsamt · Öffentliche Ordnung
Online auf der Website des Fundbüros Ihrer Stadt oder persönlich beim Ordnungsamt.
Finder sind gesetzlich verpflichtet, Funde ab einem Wert von 10 EUR beim Fundbüro abzugeben oder den Fund zu melden.
Mit Personalausweis und Beschreibung des Gegenstands persönlich abholen. Ggf. Finderlohn zahlen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Fund melden/suchen | Kostenlos |
| Finderlohn (bis 500 EUR Wert) | 5% des Wertes |
| Finderlohn (über 500 EUR Wert) | 3% des darüber hinausgehenden Wertes |
| Aufbewahrungsfrist | 6 Monate |
Fundunterschlagung ist strafbar (§ 246 StGB). Funde ab 10 EUR müssen gemeldet werden.