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Fundbüro — Fundgegenstand melden oder abholen

Ordnungsamt · Öffentliche Ordnung

Online / PersönlichFundbüro Deutschland

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos (Abgabe und Suche)
Aufbewahrung
6 Monate
📋
Finderlohn
5% (bis 500 EUR) / 3% (darüber)

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Fund melden / Gegenstand suchen

Online auf der Website des Fundbüros Ihrer Stadt oder persönlich beim Ordnungsamt.

2

Gegenstand abgeben

Finder sind gesetzlich verpflichtet, Funde ab einem Wert von 10 EUR beim Fundbüro abzugeben oder den Fund zu melden.

3

Gegenstand abholen

Mit Personalausweis und Beschreibung des Gegenstands persönlich abholen. Ggf. Finderlohn zahlen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Fund melden/suchenKostenlos
Finderlohn (bis 500 EUR Wert)5% des Wertes
Finderlohn (über 500 EUR Wert)3% des darüber hinausgehenden Wertes
Aufbewahrungsfrist6 Monate

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Fund nicht gemeldet

Fundunterschlagung ist strafbar (§ 246 StGB). Funde ab 10 EUR müssen gemeldet werden.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie lange wird ein Fundgegenstand aufbewahrt?
6 Monate. Danach kann der Finder den Gegenstand beanspruchen. Wird er nicht abgeholt, kann er versteigert werden.
Wo finde ich das zuständige Ordnungsamt?
Beim Bezirksamt oder der Stadtverwaltung Ihres Wohnorts. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Anliegens.
Welche Unterlagen brauche ich?
Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Antrag. Ein gültiger Personalausweis ist immer erforderlich.

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