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Behördengang suchen

Testament in amtliche Verwahrung geben

Eine Gebühr für das Dokument, eine Registrierung pro Person

Nachlassgericht§ 2248 BGBRücknahme kostenlos

Ein eigenhändiges Testament ist auch ohne Hinterlegung wirksam. Der Grund, es trotzdem beim Amtsgericht zu hinterlegen, ist ein praktischer: In der Schublade wird es übersehen, vernichtet oder von demjenigen gefunden, den es benachteiligt. In amtlicher Verwahrung nach § 2248 BGB passiert das nicht — und das Nachlassgericht erfährt vom Sterbefall automatisch und eröffnet es von Amts wegen.

Die Kosten bestehen aus zwei getrennten Posten, und genau das wird meist falsch dargestellt. Die Verwahrung selbst ist eine Festgebühr des Gerichts: 82,00 Euro nach KV 12100 GNotKG, einmalig, unabhängig vom Vermögen. Sie deckt Verwahrung, Mitteilung und Herausgabe ab. Die Gerichtsgebühren wurden zum 1. Juni 2025 durch das KostBRÄG 2025 angehoben — Wertgebühren um 6 %, Fest-, Mindest- und Höchstgebühren um 9 %. Ältere Gebührenangaben im Netz nennen daher durchweg zu niedrige Beträge.

Hinzu kommt die Registrierung im Zentralen Testamentsregister, das die Bundesnotarkammer führt und nach eigener Gebührensatzung abrechnet. Bei gerichtlicher Meldung — also bei der amtlichen Verwahrung — beträgt sie 15,50 Euro, ohne Umsatzsteuer. Entscheidend ist dabei ein Detail, das kaum eine Darstellung nennt: Die Registrierung erfolgt je testierender Person. Ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten ist ein Dokument, aber zwei Registrierungen.

Letzte Aktualisierung28. August 2026
Rechtsgrundlage§ 2248 BGB · GNotKG KV 12100
VerifizierungGNotKG KV 12100 · Gebührensatzung des Zentralen Testamentsregisters
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Amtsgericht, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Keine Rechtsberatung und keine offizielle Behörde. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Verwahrung82,00 EURFestgebühr KV 12100, einmalig
Registrierung15,50 EURJe testierender Person, ohne USt.
RücknahmeJederzeitBei eigenhändigem Testament kostenfrei
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Das Testament selbst

Vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben, mit Ort und Datum. Ein maschinengeschriebenes oder nur unterschriebenes Schriftstück ist als eigenhändiges Testament unwirksam — die Hinterlegung heilt diesen Mangel nicht. Das Gericht prüft den Inhalt nicht; es verwahrt nur.

Personalausweis oder Reisepass

Zur Identitätsfeststellung. Die Hinterlegung erfolgt persönlich beim Nachlassgericht; eine Vertretung ist grundsätzlich nicht vorgesehen, weil die Person des Testierenden feststehen muss.

Bei gemeinschaftlichem Testament: beide Personen

Ein Ehegattentestament oder Berliner Testament wird von beiden hinterlegt. Rechnen Sie mit einer Verwahrungsgebühr für das Dokument, aber mit zwei Registrierungen im Zentralen Testamentsregister — für jede testierende Person eine.

Zahlungsmittel für beide Posten

Die Gerichtsgebühr wird beim Amtsgericht erhoben, die Registrierungsgebühr rechnet die Bundesnotarkammer ab. Fragen Sie beim Termin, welche Zahlungsarten das Gericht akzeptiert — nicht jedes nimmt Karte.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Das Testament formwirksam errichten

    Vollständig eigenhändig geschrieben, mit Ort, Datum und Unterschrift. Das Gericht prüft bei der Hinterlegung weder Form noch Inhalt: Ein unwirksames Testament bleibt auch in amtlicher Verwahrung unwirksam. Wer inhaltlich sicher gehen will, lässt es notariell errichten — dann kommt es ohnehin in Verwahrung.

  2. 2

    Das zuständige Amtsgericht wählen

    Die Hinterlegung ist bei jedem Amtsgericht möglich, nicht nur am Wohnort. Praktisch ist das eigene, weil die Rücknahme dort erfolgt. Vereinbaren Sie einen Termin — viele Nachlassgerichte nehmen Testamente nicht ohne Anmeldung entgegen.

  3. 3

    Persönlich hinterlegen

    Sie erhalten einen Hinterlegungsschein. Bewahren Sie ihn auf, aber getrennt vom Testament — er ist der einfachste Weg, das Dokument später zurückzunehmen oder zu ändern. Das Testament selbst bleibt verschlossen; niemand liest es zu Ihren Lebzeiten.

  4. 4

    Die Registrierung läuft automatisch

    Das Gericht meldet die Verwahrung an das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Registriert werden nur Verwahrort und Daten der testierenden Person, nicht der Inhalt. Die Gebühr von 15,50 Euro je Person rechnet die Bundesnotarkammer direkt ab.

  5. 5

    Bei Änderungswunsch: zurücknehmen, nicht ergänzen

    Wollen Sie das Testament ändern, nehmen Sie es zurück und errichten ein neues. Die Rücknahme eines eigenhändigen Testaments ist gebührenfrei — aber sie hat eine Rechtsfolge, die viele überrascht: Ein notarielles Testament gilt nach § 2256 BGB mit der Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung als widerrufen. Beim eigenhändigen Testament ist das nicht so; es bleibt wirksam.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Zwei getrennte PostenGericht und Bundesnotarkammer rechnen jeweils selbst ab
Amtliche Verwahrung (KV 12100 GNotKG)82,00 EUR einmalig
Registrierung im Testamentsregister15,50 EUR je Person
Einzeltestament gesamt97,50 EUR
Gemeinschaftliches Testament gesamt113,00 EUR (zwei Registrierungen)
Rücknahme eigenhändiges TestamentGebührenfrei

Die Verwahrungsgebühr ist eine Festgebühr und hängt nicht vom Vermögen ab. Sie wurde zum 1. Juni 2025 durch das KostBRÄG 2025 von 75 auf 82 Euro angehoben; ältere Angaben nennen noch den alten Betrag. Die Registrierungsgebühr von 15,50 Euro gilt bei gerichtlicher Meldung; über einen Notar sind es 12,50 Euro. Auf beide Beträge wird keine Umsatzsteuer erhoben.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die Registrierung erfolgt je testierender Person, nicht je Dokument. Ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten kostet deshalb eine Verwahrungsgebühr, aber zwei Registrierungen — das erklärt die Differenz zu vielen Kostenangaben.

Die Verwahrungsgebühr beträgt seit dem 1. Juni 2025 82,00 Euro. Das KostBRÄG 2025 hat die festen Gerichtsgebühren um 9 % angehoben; Angaben von 75 Euro stammen aus der Zeit davor.

Das Gericht prüft das Testament nicht. Weder Form noch Inhalt werden kontrolliert. Ein formunwirksames Testament bleibt auch in amtlicher Verwahrung unwirksam — die Hinterlegung schützt vor Verlust, nicht vor Fehlern.

Bei einem notariellen Testament hat die Rücknahme eine besondere Folge: Nach § 2256 BGB gilt es mit der Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung als widerrufen. Beim eigenhändigen Testament ist das nicht der Fall.

Ohne Hinterlegung erfährt das Nachlassgericht nichts. Ein Testament in der Schublade wird nur eröffnet, wenn jemand es abliefert — dazu ist zwar jeder verpflichtet, der es besitzt, aber niemand kontrolliert das.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Ein maschinengeschriebenes Testament hinterlegen. Es ist als eigenhändiges Testament unwirksam, und das Gericht prüft das bei der Annahme nicht.

Mit 18 Euro für die Registrierung rechnen. Bei gerichtlicher Meldung sind es 15,50 Euro, und zwar je testierender Person.

Beim Ehegattentestament nur eine Registrierung einplanen. Zwei testierende Personen bedeuten zwei Registrierungen, auch wenn das Dokument eines ist.

Ein notarielles Testament zur Durchsicht zurücknehmen. Nach § 2256 BGB gilt es damit als widerrufen — anders als beim eigenhändigen Testament.

Den Hinterlegungsschein beim Testament aufbewahren. Er gehört getrennt verwahrt; er ist der Nachweis, mit dem Sie das Dokument zurückerhalten.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Was kostet die Hinterlegung insgesamt?

Die amtliche Verwahrung kostet nach KV 12100 GNotKG einmalig 82,00 Euro, unabhängig vom Vermögen. Hinzu kommt die Registrierung im Zentralen Testamentsregister mit 15,50 Euro je testierender Person, ohne Umsatzsteuer. Ein Einzeltestament kostet damit 97,50 Euro, ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten 113,00 Euro, weil zwei Registrierungen anfallen.

Muss ich mein Testament hinterlegen?

Nein. Ein eigenhändiges Testament ist auch ohne Hinterlegung wirksam. Die Verwahrung schützt aber davor, dass es verloren geht, vernichtet wird oder nicht auffindbar ist — und sie sorgt dafür, dass das Nachlassgericht vom Sterbefall automatisch erfährt und das Testament von Amts wegen eröffnet.

Prüft das Gericht, ob mein Testament wirksam ist?

Nein. Das Nachlassgericht nimmt das Dokument entgegen und verwahrt es; weder Form noch Inhalt werden geprüft. Ein Testament, das nicht vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben ist, bleibt auch in amtlicher Verwahrung unwirksam. Wer inhaltliche Sicherheit will, lässt es notariell errichten.

Kann ich mein Testament zurücknehmen?

Ja, jederzeit und bei einem eigenhändigen Testament gebührenfrei. Achtung bei notariellen Testamenten: Nach § 2256 BGB gilt ein notarielles Testament mit der Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung als widerrufen. Beim eigenhändigen Testament tritt diese Folge nicht ein — es bleibt wirksam und kann anderswo aufbewahrt werden.

Was steht im Zentralen Testamentsregister?

Nur die Verwahrdaten: wer testiert hat und wo die Urkunde liegt. Der Inhalt wird nicht registriert und ist zu Lebzeiten für niemanden einsehbar. Im Sterbefall gleicht das Register die Sterbefallmitteilung des Standesamts ab und benachrichtigt das zuständige Nachlassgericht — deshalb funktioniert die Eröffnung von Amts wegen.

Bei welchem Amtsgericht muss ich hinterlegen?

Die Hinterlegung ist bei jedem Amtsgericht möglich, nicht nur am Wohnort. Praktisch ist das nächstgelegene, weil auch die Rücknahme dort erfolgt. Vereinbaren Sie vorher einen Termin; viele Nachlassgerichte nehmen Testamente nicht ohne Anmeldung entgegen.

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