Verein ins Vereinsregister eintragen
Was die Eintragung kostet — und wovor sie tatsächlich schützt
Ein Verein entsteht durch die Gründung, nicht durch die Eintragung. Auch ohne Register besteht er als nicht eingetragener Verein und kann handeln. Was die Eintragung bringt, ist die Rechtsfähigkeit: Der eingetragene Verein wird selbst Träger von Rechten und Pflichten, kann Verträge schließen, Eigentum erwerben und klagen — und die Handelnden haften nicht mehr persönlich für Vereinsverbindlichkeiten. Genau dieser Haftungsschutz ist der eigentliche Grund einzutragen, und er wird häufig unterschätzt.
Für die Eintragung verlangt § 56 BGB mindestens sieben Mitglieder. Das gilt für den Gründungszeitpunkt; sinkt die Zahl später unter drei, kann dem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen werden. Die Satzung muss die in § 57 BGB genannten Mindestangaben enthalten — Zweck, Name und Sitz sowie die Absicht der Eintragung.
Die Gerichtsgebühr ist überschaubar: Die Ersteintragung kostet nach KV 13100 GNotKG 75,00 Euro. Hinzu kommt die notarielle Beglaubigung der Anmeldung, die getrennt abgerechnet wird. Über die Eintragung entscheidet der Rechtspfleger.
