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Behördengang suchen

Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen

Der günstigste Weg zu anwaltlichem Rat — und der am wenigsten genutzte

AmtsgerichtBerHG15 EUR Eigenanteil

Beratungshilfe deckt die außergerichtliche anwaltliche Beratung und Vertretung für Menschen mit geringem Einkommen. Sie ist damit das Gegenstück zur Prozesskostenhilfe, die erst im gerichtlichen Verfahren greift. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie wohnen — nicht das Gericht, vor dem später eine Sache verhandelt würde.

Der Eigenanteil ist der niedrigste im ganzen Rechtssystem: Nach Nr. 2500 VV RVG zahlt der Rechtsuchende an den Anwalt 15,00 Euro. Und die Vorschrift fügt ausdrücklich hinzu: „Die Gebühr kann erlassen werden.“ Wer auch diese 15 Euro nicht aufbringen kann, kann den Anwalt darum bitten — das ist im Gesetz vorgesehen und keine Gefälligkeit.

Zwei Wege führen dorthin. Entweder Sie beantragen vorab beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein und suchen damit einen Anwalt auf. Oder Sie gehen zuerst zum Anwalt und stellen den Antrag nachträglich — dafür bleiben vier Wochen. Der erste Weg ist sicherer, weil Sie wissen, dass die Hilfe bewilligt ist; der zweite ist schneller, wenn es eilt.

Letzte Aktualisierung28. August 2026
RechtsgrundlageBerHG · Nr. 2500 VV RVG
VerifizierungNr. 2500 VV RVG im Wortlaut
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Amtsgericht, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Keine Rechtsberatung und keine offizielle Behörde. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Eigenanteil15,00 EURNr. 2500 VV RVG — Erlass möglich
ZuständigAmtsgericht am WohnsitzNicht das Prozessgericht
Nachträglicher AntragVier WochenNach der ersten Beratung
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Einkommensnachweise

Verdienstabrechnungen, Renten- oder Leistungsbescheide der letzten Monate. Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, legt den Bescheid vor — das ist der einfachste Nachweis der wirtschaftlichen Voraussetzungen.

Nachweis der Wohnkosten

Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnung. Wohnkosten werden vom Einkommen abgesetzt und entscheiden häufig darüber, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Angaben zu Vermögen und Verpflichtungen

Kontostände, Sparguthaben und laufende Kredite oder Unterhaltspflichten. Vorhandenes Vermögen ist einzusetzen, soweit es zumutbar ist; Schonvermögen bleibt außer Betracht.

Unterlagen zur Sache selbst

Der Vertrag, der Bescheid oder das Schreiben, um das es geht. Das Gericht prüft, ob die Rechtsverfolgung nicht mutwillig ist — dafür muss es wissen, worum es geht. Und der Anwalt kann ohne die Unterlagen ohnehin nicht beraten.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Prüfen, ob nicht ein anderer Weg genügt

    Beratungshilfe ist nachrangig: Sie wird nicht gewährt, wenn andere Möglichkeiten zumutbar zur Verfügung stehen — etwa eine Rechtsschutzversicherung, eine Mitgliedschaft in Mieterverein oder Gewerkschaft oder eine kostenlose Beratung durch die zuständige Behörde selbst. Prüfen Sie das zuerst; das Gericht fragt danach.

  2. 2

    Antrag beim Amtsgericht am Wohnsitz stellen

    Schriftlich mit dem amtlichen Formular oder mündlich zur Niederschrift bei der Rechtsantragstelle. Der mündliche Weg ist unterschätzt: Dort hilft man beim Ausfüllen, und viele Anträge scheitern sonst an Formfehlern.

  3. 3

    Berechtigungsschein erhalten und Anwalt aufsuchen

    Mit dem Schein suchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt Ihrer Wahl auf. Eine Verpflichtung zur Übernahme besteht grundsätzlich, aber nicht jeder bearbeitet jedes Rechtsgebiet — fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach dem Schwerpunkt.

  4. 4

    Alternativ: erst zum Anwalt, dann beantragen

    Bei Eile können Sie den Anwalt sofort aufsuchen und den Antrag binnen vier Wochen nachreichen. Das Risiko liegt bei Ihnen: Lehnt das Gericht ab, schulden Sie die reguläre Vergütung. Besprechen Sie das vorher ausdrücklich.

  5. 5

    Den Eigenanteil zahlen — oder um Erlass bitten

    Die 15,00 Euro zahlen Sie direkt an den Anwalt. Nr. 2500 VV RVG sieht ausdrücklich vor, dass die Gebühr erlassen werden kann; wer sie nicht aufbringen kann, sollte darum bitten. Alle weiteren Kosten trägt die Staatskasse.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Was Sie zahlenNr. 2500 VV RVG
Eigenanteil an den Anwalt15,00 EUR
Erlass der GebührAusdrücklich möglich
Antrag beim AmtsgerichtGebührenfrei
Übrige AnwaltsvergütungStaatskasse
Ohne Beratungshilfe: ErstberatungHöchstens 190 EUR (§ 34 RVG)

Beratungshilfe deckt nur die außergerichtliche Beratung und Vertretung. Kommt es zum gerichtlichen Verfahren, ist dafür Prozesskostenhilfe gesondert zu beantragen. Der Erlass der 15 Euro ist im Vergütungsverzeichnis ausdrücklich vorgesehen.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Der Eigenanteil beträgt 15,00 Euro — und Nr. 2500 VV RVG sieht ausdrücklich vor, dass er erlassen werden kann. Fragen Sie danach, wenn Sie ihn nicht aufbringen können.

Zuständig ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz, nicht das Gericht der Sache. Ein Antrag beim falschen Gericht wird abgegeben und kostet Zeit.

Beratungshilfe ist nachrangig. Rechtsschutzversicherung, Mieterverein, Gewerkschaft oder eine kostenlose Beratung durch die zuständige Behörde gehen vor — das Gericht fragt danach.

Sie deckt nur die außergerichtliche Tätigkeit. Für ein Gerichtsverfahren ist Prozesskostenhilfe gesondert zu beantragen; die Bewilligung der einen sagt nichts über die andere.

Der nachträgliche Antrag ist innerhalb von vier Wochen möglich. Wird er abgelehnt, schulden Sie die reguläre Vergütung — klären Sie dieses Risiko vor der Beratung mit dem Anwalt.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Den Antrag beim Gericht der Sache stellen. Zuständig ist das Amtsgericht am eigenen Wohnsitz.

Die Rechtsschutzversicherung verschweigen. Beratungshilfe ist nachrangig; besteht Versicherungsschutz, wird sie nicht bewilligt.

Aus Scham auf den Erlass der 15 Euro verzichten. Das Vergütungsverzeichnis sieht ihn ausdrücklich vor.

Annehmen, Beratungshilfe decke auch den Prozess. Sie endet außergerichtlich; für das Verfahren braucht es Prozesskostenhilfe.

Ohne Unterlagen zum Anwalt gehen. Ohne Vertrag, Bescheid oder Schreiben bleibt die Beratung allgemein — und der Berechtigungsschein ist verbraucht.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Was kostet mich die Beratungshilfe?

Nach Nr. 2500 VV RVG zahlen Sie 15,00 Euro an die Anwältin oder den Anwalt. Die Vorschrift fügt ausdrücklich hinzu, dass die Gebühr erlassen werden kann — wer auch diesen Betrag nicht aufbringen kann, sollte darum bitten. Die übrige Vergütung trägt die Staatskasse; der Antrag beim Amtsgericht selbst ist gebührenfrei.

Wo stelle ich den Antrag?

Beim Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie wohnen — nicht bei dem Gericht, vor dem die Sache verhandelt würde. Sie können schriftlich mit dem amtlichen Formular beantragen oder mündlich zur Niederschrift bei der Rechtsantragstelle; dort wird beim Ausfüllen geholfen.

Kann ich zuerst zum Anwalt gehen?

Ja. Sie können den Anwalt unmittelbar aufsuchen und den Antrag binnen vier Wochen nachreichen. Das ist bei Eile sinnvoll, birgt aber ein Risiko: Lehnt das Gericht die Beratungshilfe ab, schulden Sie die reguläre Vergütung. Sprechen Sie das vor der Beratung an.

Wann wird Beratungshilfe abgelehnt?

Wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, wenn andere zumutbare Möglichkeiten bestehen — Rechtsschutzversicherung, Mieterverein, Gewerkschaft oder eine kostenlose Auskunft der zuständigen Behörde — oder wenn die Rechtsverfolgung mutwillig erscheint. Der Nachrang ist der häufigste Ablehnungsgrund.

Deckt Beratungshilfe auch ein Gerichtsverfahren?

Nein. Sie umfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung. Kommt es zum Verfahren, ist dafür Prozesskostenhilfe gesondert zu beantragen, mit eigenen Voraussetzungen — insbesondere der hinreichenden Aussicht auf Erfolg, die bei der Beratungshilfe so nicht geprüft wird.

Kann ich den Anwalt frei wählen?

Ja. Mit dem Berechtigungsschein suchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt Ihrer Wahl auf. Es besteht grundsätzlich eine Übernahmepflicht, doch nicht jede Kanzlei bearbeitet jedes Rechtsgebiet — fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach dem Schwerpunkt, das erspart einen zweiten Weg.

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