Funkstörung melden
Die einzige Stelle, die mit Peilwagen zu Ihnen kommt
Dies ist der seltene Fall, in dem eine Bundesbehörde zu Ihnen nach Hause kommt. Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur berät bei der Ursachensuche und ermittelt die Störquelle bei Bedarf vor Ort mit Mess- und Peilwagen — kostenlos.
Die Rechtsgrundlage ist der § 27 EMVG, die «Befugnisse bei der Störungsbearbeitung»: Die Behörde kann die zur Klärung von Problemen der elektromagnetischen Verträglichkeit erforderlichen Maßnahmen treffen und unter bestimmten Umständen den Betrieb eines Betriebsmittels an einem bestimmten Ort untersagen oder anordnen.
Gemeldet wird bei der Funkstörungsannahme unter 0228 14 15 16, erreichbar montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr, oder über das Online-Formular. In der Regel werden Störungen innerhalb von etwa fünf Tagen bearbeitet.
