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Behördengang suchen

Funkstörung melden

Die einzige Stelle, die mit Peilwagen zu Ihnen kommt

Telefon oder onlineKostenlos§ 27 EMVG

Dies ist der seltene Fall, in dem eine Bundesbehörde zu Ihnen nach Hause kommt. Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur berät bei der Ursachensuche und ermittelt die Störquelle bei Bedarf vor Ort mit Mess- und Peilwagen — kostenlos.

Die Rechtsgrundlage ist der § 27 EMVG, die «Befugnisse bei der Störungsbearbeitung»: Die Behörde kann die zur Klärung von Problemen der elektromagnetischen Verträglichkeit erforderlichen Maßnahmen treffen und unter bestimmten Umständen den Betrieb eines Betriebsmittels an einem bestimmten Ort untersagen oder anordnen.

Gemeldet wird bei der Funkstörungsannahme unter 0228 14 15 16, erreichbar montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr, oder über das Online-Formular. In der Regel werden Störungen innerhalb von etwa fünf Tagen bearbeitet.

Letzte Aktualisierung30. August 2026
Rechtsgrundlage§ 27 EMVG
VerifizierungGeprüft an TKG, UWG, EnWG, PostG und EMVG
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Bundesnetzagentur, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Funkstörungsannahme0228 14 15 16Mo–Do 9–16 Uhr, Fr 9–15 Uhr
KostenKostenlosAuch die Messung vor Ort
BearbeitungEtwa fünf TageIn der Regel
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Was genau gestört ist

Radio, Fernsehen, WLAN, Mobilfunk, DAB+, Funkgerät, Fernsteuerung? Je genauer das betroffene Gerät und der Dienst benannt sind, desto schneller lässt sich die Frequenz eingrenzen.

Wann die Störung auftritt

Ständig oder zu bestimmten Zeiten, seit wann? Ein zeitliches Muster ist der wichtigste Hinweis überhaupt — es führt oft direkt auf ein Gerät mit Zeitschaltung.

Der Ort der Störung

Vollständige Adresse und, wenn bekannt, in welchem Bereich der Empfang schlechter oder besser wird. Der Peilwagen braucht einen Ausgangspunkt.

Frequenz oder Sender

Falls bekannt: welcher Sender, welcher Kanal, welche Frequenz. Bei WLAN der Kanal, bei Mobilfunk der Anbieter.

Ihre Kontaktdaten

Für Rückfragen und für die Terminvereinbarung, falls eine Messung vor Ort nötig wird.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuerst die eigenen Geräte ausschließen

    Der häufigste Verursacher steht im eigenen Haushalt: defekte Netzteile, LED-Leuchtmittel, Powerline-Adapter, Ladegeräte. Schalten Sie testweise nacheinander Geräte aus — das erspart oft den ganzen Vorgang.

  2. 2

    Beim eigenen Anbieter gegenprüfen

    Ist es eine Funkstörung oder eine Netzstörung? Bei Kabel, DSL und Mobilfunk ist zuerst der Anbieter zuständig; die Bundesnetzagentur bearbeitet Funkstörungen, keine Vertragsstörungen. Für die Vertragsseite gilt § 58 TKG mit seiner Entschädigung.

  3. 3

    Das Muster festhalten

    Wann tritt die Störung auf, wie lange, wie äußert sie sich? Notieren Sie es über ein paar Tage — das ist die Grundlage jeder Eingrenzung.

  4. 4

    Bei der Funkstörungsannahme melden

    Telefonisch unter 0228 14 15 16 oder über das Online-Formular der Bundesnetzagentur. Die Meldung ist kostenfrei.

  5. 5

    Bei der Ursachensuche mitwirken

    Der Prüf- und Messdienst berät zunächst; bestätigt sich der Verdacht auf eine Funkstörung, ermittelt er die Quelle vor Ort mit Mess- und Peilwagen und leitet Abhilfemaßnahmen ein.

  6. 6

    Abhilfe abwarten

    Ist der Verursacher gefunden, wird er zur Beseitigung aufgefordert. Der § 27 EMVG erlaubt es der Behörde, den Betrieb eines Betriebsmittels an einem bestimmten Ort zu untersagen oder anzuordnen.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Vollständig kostenlosMeldung, Beratung und Messung vor Ort
MeldungKostenlos
Beratung durch den Prüf- und MessdienstKostenlos
Messung und Peilung vor OrtKostenlos
Beseitigung durch den VerursacherTrägt der Verursacher
Ersatz eines defekten eigenen GerätsTrägt der Eigentümer

Kostenlos ist die Arbeit der Behörde. Stellt sich heraus, dass die Störquelle im eigenen Haushalt steht — was häufig vorkommt —, ist deren Beseitigung Ihre Sache.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Der häufigste Verursacher steht im eigenen Haus: defekte Netzteile, billige LED-Leuchtmittel, Powerline-Adapter, Ladegeräte, Schaltnetzteile. Ein systematischer Ausschalttest ersetzt oft den ganzen Vorgang.

Die Bundesnetzagentur bearbeitet Funkstörungen — nicht die Störung Ihres Vertrags. Wenn das Internet über Kabel oder DSL ausfällt, ist der Anbieter zuständig, und dort gilt die Entschädigungsregel des § 58 TKG.

Ein zeitliches Muster ist die wertvollste Angabe. Störungen, die immer zur selben Uhrzeit auftreten, führen fast immer auf ein Gerät mit Zeitschaltung oder auf einen Betriebsablauf in der Nachbarschaft.

Der § 27 EMVG gibt der Behörde echte Befugnisse: Sie kann die zur Klärung erforderlichen Maßnahmen treffen und den Betrieb eines Betriebsmittels an einem bestimmten Ort untersagen oder anordnen. Die Mitwirkung der Beteiligten ist dabei vorausgesetzt.

Auch illegale Funksender und manipulierte Geräte gehören hierher. Der Prüf- und Messdienst ist die Stelle, die sie orten kann.

Die Meldung ist kostenfrei, und das gilt auch für die Messung vor Ort. Wer für eine «Störungsortung» Geld verlangt, ist nicht die Bundesnetzagentur.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Die eigenen Geräte nicht ausschließen. Der Verursacher steht oft im selben Haushalt.

Eine Vertragsstörung als Funkstörung melden. Für DSL, Kabel und Mobilfunkverträge ist der Anbieter zuständig.

Das zeitliche Muster nicht notieren. Es ist die wertvollste Angabe der ganzen Meldung.

Die Adresse ungenau angeben. Der Peilwagen braucht einen konkreten Ausgangspunkt.

Für eine «Störungsortung» bezahlen. Die Leistung der Bundesnetzagentur ist kostenlos.

Bei wiederkehrender Störung nicht erneut melden. Ein zweiter Vorgang mit neuen Beobachtungen hilft der Eingrenzung.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wie melde ich eine Funkstörung?

Telefonisch bei der Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur unter 0228 14 15 16 — erreichbar montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr — oder über das Online-Formular. Die Meldung ist kostenfrei, und in der Regel werden Störungen innerhalb von etwa fünf Tagen bearbeitet.

Kommt wirklich jemand vorbei?

Wenn sich anhand Ihrer Angaben der Verdacht auf eine Funkstörung bestätigt, ja. Der Prüf- und Messdienst berät zunächst bei der Ursachensuche und ermittelt die Quelle anschließend vor Ort mit speziellen Mess- und Peilwagen. Das ist für Sie kostenlos.

Was kann die Behörde gegen den Verursacher tun?

Der § 27 EMVG — die Befugnisse bei der Störungsbearbeitung — erlaubt es der Bundesnetzagentur, die zur Klärung von Problemen der elektromagnetischen Verträglichkeit erforderlichen Maßnahmen zu treffen und unter bestimmten Umständen den Betrieb eines Betriebsmittels an einem bestimmten Ort zu untersagen oder anzuordnen. Die Beteiligten müssen dabei mitwirken.

Was sind die häufigsten Störquellen?

Erstaunlich oft der eigene Haushalt: defekte Netzteile, billige LED-Leuchtmittel, Powerline-Adapter, Ladegeräte und Schaltnetzteile. Deshalb lohnt vor jeder Meldung ein systematischer Test — Geräte nacheinander ausschalten und beobachten, ob die Störung verschwindet. Daneben kommen illegale Funksender und manipulierte Geräte in Betracht.

Mein Internet fällt aus — ist das eine Funkstörung?

In der Regel nicht. Ausfälle bei DSL, Kabel oder im Mobilfunkvertrag sind Vertragsstörungen, und dafür ist Ihr Anbieter zuständig; dort greift die Entschädigungsregel des § 58 TKG ab dem dritten Tag. Die Bundesnetzagentur bearbeitet Funkstörungen — also Beeinträchtigungen des Funkempfangs durch eine Störquelle.

Was kostet die Störungssuche?

Nichts. Meldung, Beratung und die Messung vor Ort sind kostenfrei. Kosten entstehen nur, wenn die Störquelle ein eigenes Gerät ist und ersetzt oder repariert werden muss. Wer Ihnen für eine «Störungsortung» eine Rechnung stellt, handelt nicht im Auftrag der Bundesnetzagentur.

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