Postbeschwerde
Zwei Wege: Marktaufsicht — und ein Verfahren, das bindet
Bei der Post führen zwei verschiedene Wege zur Bundesnetzagentur, und sie tun sehr Unterschiedliches. Der Mängelmelder ist Marktbeobachtung: Er löst Ihren Einzelfall nicht, sondern liefert der Aufsicht die Datenbasis für Maßnahmen gegen einen Dienstleister. Die Schlichtung Post dagegen betrifft genau Ihren Fall — und das Postunternehmen ist zur Teilnahme verpflichtet, wenn ein Verbraucher den Antrag stellt.
Das ist der stärkste Hebel, den diese Behörde Verbrauchern gibt. In der Telekommunikation ist die Teilnahme freiwillig; bei der Post nicht.
Und die Erwartung an die Laufzeit ist seit dem neuen Postgesetz eine andere: Seit dessen Inkrafttreten am 19. Juli 2024 verlangt § 18 PostG im Jahresdurchschnitt 95 Prozent am dritten und 99 Prozent am vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag. Zuvor galten 80 Prozent am ersten und 95 Prozent am zweiten Werktag — ein Brief, der am dritten Tag ankommt, ist heute also planmäßig.
