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Stammbuch der Familie — kein amtliches Dokument

Standesamt · Personenstandswesen · freiwilliges Familiendokument

Persönlich oder online

Das Stammbuch der Familie ist eine private Sammelmappe für die wichtigsten Urkunden einer Familie — und entgegen einem weit verbreiteten Irrtum kein amtliches Dokument. Im Personenstandsgesetz kommt es überhaupt nicht vor: Weder § 55 PStG, der abschließend aufzählt, welche Personenstandsurkunden ein Standesamt ausstellt, noch eine andere Vorschrift erwähnt das Stammbuch. Sie erwerben also ein Produkt, Sie beantragen keine Verwaltungsleistung — entsprechend gibt es dafür weder eine Gebührenordnung noch einen Rechtsanspruch.

Amtlich sind allein die Urkunden, die Sie hineinlegen: die Eheurkunde, die Geburtsurkunden der Kinder oder eine Sterbeurkunde. Nur sie haben nach § 54 Abs. 2 PStG dieselbe Beweiskraft wie der Eintrag im Personenstandsregister; die Mappe darum herum beweist rechtlich nichts. Streng zu unterscheiden ist das Stammbuch außerdem vom amtlichen Familienbuch, das zum 1. Januar 2009 abgeschafft wurde und seither als Heiratseintrag im Eheregister fortgeführt wird.

Letzte Aktualisierung25. August 2026
RechtsgrundlageKeine für das Stammbuch · Urkunden: § 54 PStG, § 55 PStG
VerifizierungGeprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Standesamt, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Kosten20–50 EUR (Kaufpreis)Keine Verwaltungsgebühr — Urkunden kosten 10–15 EUR extra
BearbeitungszeitSofort beim KaufKein Antrag, kein Bescheid — Urkunden je nach Standesamt sofort bis wenige Tage
ModalitätFreier KaufStandesamt (soweit angeboten), Buchhandel, Verlage, Onlinehandel
Klarstellung

Stammbuch, Familienbuch oder Urkunde?

Drei Begriffe, die ständig verwechselt werden — und nur einer davon bezeichnet ein Dokument, das heute noch amtlich ausgestellt wird.

Der Unterschied auf einen Blick

DokumentCharakterBeweiskraftStatus 2026
Stammbuch der FamiliePrivate Sammelmappe, im Handel gekauftKeine — beweiskräftig sind nur die eingelegten UrkundenFrei erhältlich, vollständig freiwillig
FamilienbuchAmtliches Personenstandsbuch des StandesamtsAls Personenstandsbuch beweiskräftigZum 1. Januar 2009 abgeschafft; Fortführung als Heiratseintrag im Eheregister
PersonenstandsurkundeAmtliche Urkunde aus dem Register (§ 55 PStG)Volle Beweiskraft nach § 54 Abs. 2 PStGWird ausgestellt, 10–15 EUR je erster Ausfertigung

Bis Ende 2008 legte das Standesamt bei einer Eheschließung ein Familienbuch an — ein amtliches Personenstandsbuch, in dem die Ehe und die gemeinsamen Kinder geführt wurden. Mit der Reform des Personenstandsrechts ist es zum 1. Januar 2009 abgeschafft worden: Neue Familienbücher werden nicht mehr angelegt, bestehende werden seither als Heiratseinträge im Eheregister fortgeführt. Wer heute einen Nachweis über seine Ehe benötigt, beantragt deshalb eine Eheurkunde aus dem Eheregister; für Kinder tritt die Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister an diese Stelle.

Das Stammbuch der Familie war von dieser Reform nicht betroffen, weil es nie amtlich war. Es ist eine Mappe mit Einstecktaschen, die Familien kaufen, um ihre Urkunden an einem Ort zu sammeln. Auch wenn es bei einer Trauung feierlich überreicht wird, ändert das nichts an seinem privaten Charakter: Das Standesamt legt lediglich die Eheurkunde ein, die es ohnehin ausstellt. Deshalb finden Sie im Personenstandsgesetz keine einzige Vorschrift über das Stammbuch — § 55 PStG zählt die amtlichen Urkunden abschließend auf, das Stammbuch ist nicht darunter.

Für Sie hat das drei praktische Folgen. Erstens: Legen Sie einer Behörde, einer Bank oder einem Gericht niemals das Stammbuch als Nachweis vor, sondern immer die einzelne Urkunde — nur sie hat nach § 54 Abs. 2 PStG dieselbe Beweiskraft wie der Registereintrag. Zweitens: Ein altes Familienbuch dürfen Sie behalten, für neue Nachweise ist jedoch der fortgeführte Eintrag im Eheregister maßgeblich. Drittens: Für das Stammbuch gilt keine Gebührenordnung. Sie zahlen einen Marktpreis und dürfen Anbieter vergleichen — anders als bei den Urkunden, deren Gebühren das jeweilige Landesrecht festlegt.

Inhalt und Unterlagen

Was in ein Stammbuch gehört

Für den Kauf der Mappe brauchen Sie nichts weiter als Geld. Entscheidend ist, welche Urkunden Sie hineinlegen — und wo Sie diese bekommen.

Das Stammbuch selbst — Format DIN A4

Die Mappe erhalten Sie im Buchhandel, bei spezialisierten Verlagen, im Onlinehandel und — soweit noch angeboten — am Standesamt. Achten Sie auf das Format DIN A4: Die Stadt Dortmund weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Urkunden heute in diesem Format ausgestellt werden und passende Stammbücher problemlos im Handel erhältlich sind. Für den Kauf brauchen Sie weder einen Termin noch einen Nachweis; je nach Ausführung zahlen Sie rund 20 bis 50 EUR.

Eheurkunde (§ 57 PStG)

Die Eheurkunde ist das Kernstück fast jedes Stammbuchs. Sie stammt aus dem Eheregister des Standesamts, das die Ehe geschlossen hat — nur dieses Standesamt kann sie ausstellen, auch Jahrzehnte später. Viele Paare bringen ihr Stammbuch deshalb zum Trauungstermin mit, damit die Urkunde direkt eingelegt werden kann; die Gebühr liegt je nach Kommune bei 10 bis 15 EUR. Ein Ablaufdatum schreibt das Personenstandsgesetz für Urkunden nicht vor, einzelne Stellen verlangen aber eine aktuelle Ausfertigung.

Geburtsurkunden der Kinder (§ 59 PStG)

Zuständig ist immer das Standesamt des Geburtsortes, nicht das des Wohnortes — bei einer Klinikgeburt in der Nachbarstadt also deren Standesamt. Die Geburtsurkunde wird nach der Beurkundung der Geburt ausgestellt und kostet ebenfalls 10 bis 15 EUR je erster Ausfertigung. Planen Sie mehrere Exemplare ein: Für Kindergeld, Krankenversicherung und die Anmeldung in Kita oder Schule wird sie regelmäßig verlangt.

Geburtsurkunden der Eheleute

Viele Familien heften auch ihre eigenen Geburtsurkunden ein, weil sich damit die Abstammung ohne erneute Anfrage beim Standesamt belegen lässt. Zuständig ist jeweils das Standesamt des eigenen Geburtsortes. Wer im Ausland geboren wurde, legt die ausländische Urkunde ab — ob dafür eine Übersetzung oder eine Apostille nötig ist, entscheidet die Stelle, die das Dokument später verlangt.

Nachweis über die Namensführung

Haben Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt oder den Geburtsnamen eines Kindes festgelegt, gehört die Bescheinigung über die Namenserklärung ins Stammbuch. Sie belegt, wer seit wann welchen Namen führt, und erspart bei Behörden, Banken und Versicherungen Rückfragen. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist davon zu unterscheiden: Sie folgt einem eigenen Verfahren und wird gesondert bescheinigt.

Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Unverheiratete Eltern legen die beglaubigte Abschrift der Anerkennung der Vaterschaft und gegebenenfalls die Sorgeerklärung ab. Diese Papiere erhalten Sie bei der Stelle, die sie beurkundet hat. Ein Stammbuch ist für keinen dieser Vorgänge Voraussetzung — es dient allein der geordneten Aufbewahrung.

Sterbeurkunden (§ 60 PStG)

Im Todesfall stellt das Standesamt des Sterbeortes die Sterbeurkunde aus; in vielen Familien wird sie im Stammbuch abgelegt. Für Nachlass, Rente, Versicherungen und Bank benötigen Sie in der Regel mehrere Ausfertigungen. Bestellen Sie diese gleichzeitig: In Berlin kostet jede weitere gleichzeitig beantragte Ausfertigung nur die halbe Gebühr, also 6 statt 12 EUR.

Kirchliche und private Papiere

Taufscheine, kirchliche Trauscheine oder Patenbriefe werden gern eingeheftet, sind aber keine Personenstandsurkunden im Sinne des § 55 PStG und haben deshalb auch nicht die Beweiskraft des § 54 PStG. Auch die Bescheinigung über einen Kirchenaustritt zählt nicht dazu; welche Stelle sie ausstellt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Als persönliche Erinnerung sind solche Dokumente im Stammbuch gut aufgehoben — als Nachweis gegenüber Behörden taugen sie nicht.

Personalausweis oder Reisepass

Für den Kauf der Mappe brauchen Sie kein Ausweisdokument, wohl aber für die Bestellung der Urkunden beim Standesamt. Antragsberechtigt sind nach § 62 PStG die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge; alle anderen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Antragstellende müssen außerdem über 16 Jahre alt sein.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

Es gibt keinen Antrag und keinen Bescheid. Der Ablauf besteht aus einem Kauf und — davon getrennt — der Bestellung der Urkunden beim zuständigen Standesamt.

  1. 1

    Prüfen, ob Sie ein Stammbuch überhaupt brauchen

    Klären Sie zuerst den Zweck, bevor Sie Geld ausgeben. Das Stammbuch ist freiwillig und im Personenstandsgesetz nicht geregelt; kein Behördengang, keine Bank und kein Gericht setzt es voraus, weil nach § 54 Abs. 2 PStG allein die einzelnen Personenstandsurkunden die Beweiskraft des Registereintrags haben. Wer seine Urkunden ohnehin geordnet in einer Dokumentenmappe aufbewahrt, verliert ohne Stammbuch nichts. Wer dagegen ein Familiendokument zum Weitergeben an die nächste Generation möchte, trifft mit dem Kauf eine bewusste private Entscheidung — keinen Verwaltungsakt.

  2. 2

    Bezugsquelle klären

    Fragen Sie vor dem Termin beim Standesamt nach, ob dort überhaupt Stammbücher verkauft werden. Die verbreitete Annahme, das sei in jedem Standesamt möglich, trifft nicht zu: Die Stadt Dortmund etwa verweist ausdrücklich auf Buchhandel und Internet, weil die Auswahl dort größer ist, als das Standesamt sie bieten kann. Wo Mappen angeboten werden, ist das Sortiment meist auf wenige Ausführungen begrenzt. Im Handel und online können Sie dagegen jederzeit kaufen — auch Jahre nach der Trauung oder der Geburt eines Kindes.

  3. 3

    Ausführung und Format wählen

    Achten Sie zuerst auf das Format DIN A4, denn Personenstandsurkunden werden heute in dieser Größe ausgestellt; ältere oder kleinere Mappen passen nicht mehr. Planen Sie bei der Zahl der Einstecktaschen großzügig, weil Nachrüsten selten möglich ist. Einfache Ausführungen kosten rund 20 bis 30 EUR, hochwertige Einbände mit Prägung oder Ledernarbung 30 bis 50 EUR; Sonderanfertigungen liegen darüber. Weil es für die Mappe keine Gebührenordnung gibt, dürfen Sie Anbieter frei vergleichen.

  4. 4

    Urkunden beim zuständigen Standesamt bestellen

    Die Eheurkunde stellt ausschließlich das Standesamt aus, das die Ehe geschlossen hat; die Geburtsurkunde ausschließlich das Standesamt des Geburtsortes — bei einer Klinikgeburt in der Nachbarstadt also deren Standesamt, nicht das des Wohnorts. Antragsberechtigt sind nach § 62 PStG die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie ihre Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge; alle anderen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, und Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Viele Standesämter nehmen den Antrag online, schriftlich oder persönlich entgegen. Halten Sie Namen, Geburtsdatum, Datum des Ereignisses und ein Ausweisdokument bereit.

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    Kaufpreis und Urkundengebühren bezahlen

    Trennen Sie beide Beträge: Der Preis der Mappe ist ein Kaufpreis ohne amtlichen Tarif, die Urkundengebühr dagegen eine echte Verwaltungsgebühr, die das jeweilige Landesrecht festlegt (§ 72 PStG). Für die erste Ausfertigung zahlen Sie je nach Kommune 10 bis 15 EUR — 10 EUR in Köln, je 12 EUR in Berlin und München, 15 EUR in Münster. Jede weitere gleichzeitig beantragte Ausfertigung desselben Eintrags ist ermäßigt, in Berlin auf 6 EUR. Bestellen Sie deshalb alle benötigten Exemplare in einem Vorgang, statt einzeln nachzubestellen.

  6. 6

    Stammbuch zur Trauung mitbringen und befüllen

    Haben Sie die Mappe vorab gekauft, bringen Sie sie zum Trauungstermin mit — das Standesamt legt die Eheurkunde dann direkt ein. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht, und ohne Stammbuch erhalten Sie dieselbe Urkunde genauso. Später ergänzen Sie die Geburtsurkunden der Kinder, den Nachweis über die Namenserklärung und, bei unverheirateten Eltern, die Anerkennung der Vaterschaft. Ordnen Sie die Dokumente chronologisch und notieren Sie, welches Standesamt welchen Eintrag führt — das erspart bei einer Nachbestellung die Suche.

  7. 7

    Stammbuch sicher aufbewahren

    Bewahren Sie die Mappe trocken, lichtgeschützt und für Dritte unzugänglich auf, denn sie enthält Originalurkunden mit sensiblen Personendaten. Legen Sie zusätzlich Kopien oder Scans an einem zweiten Ort ab; sie ersetzen keine Urkunde, erleichtern aber die Neubestellung. Geht das Stammbuch verloren, entsteht kein Rechtsverlust: Die Register bleiben beim Standesamt und werden nach § 5 Abs. 5 PStG lange fortgeführt — Geburtenregister 110 Jahre, Eheregister 80 Jahre, Sterberegister 30 Jahre. Jede Urkunde lässt sich daher gegen erneute Gebühr neu ausstellen; ersetzen müssen Sie im Ergebnis nur die Mappe selbst.

Kaufpreis und Gebühren

Kosten und Bezahlung

Für das Stammbuch zahlen Sie einen Kaufpreis, keine Verwaltungsgebühr. Eine Gebühr fällt nur für die Urkunden an, die Sie hineinlegen.

Was Sie wofür zahlen

Stammbuch (Mappe)Rund 20–50 EUR Kaufpreis je nach Ausführung und Material — keine Verwaltungsgebühr, kein amtlicher Tarif, Sonderanfertigungen darüber
PersonenstandsurkundenErste Ausfertigung je nach Kommune 10–15 EUR: Köln 10 EUR, Berlin 12 EUR, München 12 EUR, Münster 15 EUR
Weitere AusfertigungenBei gleichzeitiger Bestellung desselben Eintrags ermäßigt, in der Regel rund 5–9 EUR — in Berlin 6 EUR
Bezugs- und ZahlungsortBuchhandel, Fachverlage und Onlinehandel; am Standesamt nur, soweit dort noch Mappen angeboten werden. Urkundengebühren zahlen Sie beim zuständigen Standesamt.
ZahlungsmittelFür die Mappe wie beim jeweiligen Händler üblich. Für die Urkunden je nach Standesamt EC-Karte, Überweisung oder Bargeld — Barzahlung ist nicht überall möglich.
BefreiungenNur bei den Urkunden denkbar und nach Landes- bzw. Kommunalrecht unterschiedlich; für die Mappe gibt es keine Befreiung, weil sie keine Amtsleistung ist.

Urkundengebühren im Vergleich

KommuneErste AusfertigungWeitere gleichzeitigCharakter
Köln10,00 EURermäßigtVerwaltungsgebühr nach Landesrecht
Berlin12,00 EUR6,00 EURVerwaltungsgebühr nach Landesrecht
München12,00 EURermäßigtVerwaltungsgebühr nach Landesrecht
Münster15,00 EURermäßigtVerwaltungsgebühr nach Landesrecht
Stammbuch (Mappe)20–50 EUR KaufpreisPrivater Kauf, keine Gebühr

Der wichtigste Punkt zuerst: Wer für ein Stammbuch bezahlt, kauft ein Produkt. Es gibt dafür keinen Gebührentarif, keinen Bescheid und keinen Rechtsanspruch — und deshalb auch keinen festen bundesweiten Preis. Die übliche Spanne liegt bei etwa 20 bis 50 EUR und richtet sich nach Einband, Material und Ausstattung. Wo ein Standesamt Mappen führt, verkauft es sie ebenfalls zum Ladenpreis; die Auswahl ist dort meist kleiner als im Buchhandel oder online.

Anders bei den Urkunden: Ihre Gebühren legt das jeweilige Landesrecht fest (§ 72 PStG), weshalb sie von Kommune zu Kommune abweichen. Real bewegen sie sich für die erste Ausfertigung zwischen 10,00 EUR (Köln) und 15,00 EUR (Münster); Berlin und München verlangen je 12,00 EUR. Beantragen Sie mehrere Ausfertigungen desselben Eintrags in einem Vorgang, wird jede weitere ermäßigt — in Berlin auf 6,00 EUR. Wer später einzeln nachbestellt, zahlt dagegen erneut den vollen Satz.

Rechnen Sie daher realistisch: Mappe 20 bis 50 EUR, dazu eine Eheurkunde und je Kind eine Geburtsurkunde zu 10 bis 15 EUR. Ob für bestimmte Zwecke — etwa Renten- oder Sozialleistungen — eine Gebührenbefreiung greift, ist kommunal geregelt; fragen Sie beim zuständigen Standesamt nach. Für die Mappe gibt es eine solche Befreiung nicht.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Sonderfälle, Fristen und die Punkte, an denen die verbreiteten Halbwahrheiten über das Stammbuch teuer oder ärgerlich werden.

Keine Pflicht, keine Voraussetzung. Es gibt in Deutschland keinen Behördengang, für den ein Stammbuch verlangt werden darf. Weder bei der Anmeldung der Eheschließung noch bei der Beurkundung einer Geburt, der Anmeldung eines Kindes oder einem Antrag auf Kindergeld ist die Mappe erforderlich. Wer sie nicht möchte, verzichtet ausschließlich auf eine Aufbewahrungsform — nicht auf ein Recht.

Beweiskraft haben nur die Urkunden, nicht die Mappe. Nach § 54 Abs. 2 PStG beweisen Personenstandsurkunden Eheschließung, Geburt und Tod sowie die dazu aufgenommenen Angaben — diese Wirkung hängt an der einzelnen Urkunde. Das Stammbuch ist ein Behältnis und beweist rechtlich nichts. Legen Sie deshalb Behörden, Banken, Versicherungen und Gerichten immer die Urkunde vor, nie das Buch.

Nicht jedes Standesamt verkauft Stammbücher. Der nachträgliche Erwerb ist zwar jederzeit möglich, aber nicht zwingend beim Amt: Die Stadt Dortmund etwa verweist ausdrücklich auf Buchhandel und Internet, weil die dortige Auswahl größer ist, als das Standesamt sie bieten kann. Erkundigen Sie sich vor dem Trauungstermin, ob Ihr Standesamt überhaupt Mappen führt. Andernfalls kaufen Sie selbst und bringen die Mappe mit.

Alte Mappen passen oft nicht mehr. Personenstandsurkunden werden heute in DIN A4 ausgestellt; ältere Stammbücher aus dem Familienbesitz haben kleinere Einstecktaschen. Wer eine solche Mappe weiterverwendet, muss die Urkunden falten — beschädigte Dokumente werden im Zweifel beanstandet.

Unverheiratete Eltern und Lebenspartnerschaften. Auch für sie ist das Stammbuch reine Privatsache und keine Voraussetzung für irgendeinen Behördengang. Im Handel gibt es gleichwertige Sammelmappen, in die sich Geburtsurkunden, die Anerkennung der Vaterschaft und Sorgeerklärungen ebenso einheften lassen. Für seit dem 1. Oktober 2017 nicht mehr neu begründbare eingetragene Lebenspartnerschaften gilt dasselbe: Maßgeblich ist der Registereintrag, nicht die Mappe.

Verlust ist kein Rechtsverlust. Alle im Stammbuch abgelegten Urkunden stammen aus Registern, die beim zuständigen Standesamt bleiben und dort nach § 5 Abs. 5 PStG fortgeführt werden: Geburtenregister 110 Jahre, Eheregister 80 Jahre, Sterberegister 30 Jahre. Verbrennt oder verschwindet die Mappe, beantragen Sie die benötigten Urkunden schlicht neu und zahlen die reguläre Gebühr. Ersetzen müssen Sie am Ende nur das Buch.

Altes Familienbuch im Stammbuch. Viele ältere Stammbücher enthalten ein Familienbuch aus der Zeit vor 2009. Behalten dürfen Sie es selbstverständlich, als aktueller Nachweis taugt es jedoch nicht mehr: Seit dem 1. Januar 2009 werden bestehende Familienbücher als Heiratseinträge im Eheregister fortgeführt, und maßgeblich ist der dortige Eintrag. Für einen Nachweis beantragen Sie die Eheurkunde.

Auslandsbezug. Wurden Ehe oder Geburt im Ausland beurkundet, gehört die ausländische Urkunde ins Stammbuch — ein deutsches Standesamt kann sie nicht ausstellen. Ob eine beglaubigte Übersetzung, eine Apostille oder eine Legalisation nötig ist, entscheidet die Stelle, die das Dokument später verlangt, nicht das Stammbuch. Klären Sie das rechtzeitig, weil solche Beglaubigungen Wochen dauern können.

Vorsicht bei kommerziellen Urkundenportalen. Im Netz treten private Vermittlungsdienste auf, deren Auftritt an eine Behörde erinnert. Personenstandsurkunden erhalten Sie jedoch ausschließlich vom zuständigen Standesamt — bestellen Sie dort oder über dessen offizielles Serviceportal.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Jeder dieser Fehler kostet real Geld, Zeit oder einen Termin — die häufigsten stammen aus der Annahme, das Stammbuch sei ein Amtsdokument.

Das Stammbuch als Nachweis vorgelegt. Wer bei Bank, Versicherung, Nachlassgericht oder Familienkasse die Mappe statt der Urkunde einreicht, wird zurückgewiesen: Beweiskraft hat nach § 54 Abs. 2 PStG allein die Personenstandsurkunde. Die Folge ist ein verfallener Termin, eine unvollständige Akte und im Zweifel eine Fristversäumnis — etwa bei Anträgen mit Ausschlussfrist. Nehmen Sie immer die einzelne Urkunde mit, nicht das Buch.

Stammbuch mit Familienbuch verwechselt. Wer beim Standesamt „das Familienbuch“ beantragt, beantragt ein Dokument, das seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr neu angelegt wird. Der Antrag läuft ins Leere, und der Vorgang verzögert sich um Tage bis Wochen. Richtig ist der Antrag auf eine Eheurkunde aus dem Eheregister, in dem bestehende Familienbücher seither fortgeführt werden.

Darauf vertraut, dass das Standesamt Mappen verkauft. Viele Paare erscheinen ohne Stammbuch zur Trauung, weil sie es „vor Ort mitnehmen“ wollen — und stehen dann vor einem Amt, das keine mehr führt. Die Eheurkunde erhalten Sie zwar trotzdem, die feierliche Übergabe fällt aber aus, und Sie müssen die Mappe später selbst kaufen und befüllen. Ein kurzer Anruf vorab erspart die Enttäuschung.

Nur eine einzige Ausfertigung bestellt. Wer bloß das Exemplar fürs Stammbuch beantragt, verschenkt die Ermäßigung für gleichzeitig bestellte Zweitausfertigungen — in Berlin 6,00 statt 12,00 EUR. Jede spätere Nachbestellung kostet wieder die volle Gebühr von 10 bis 15 EUR und dauert je nach Standesamt Tage bis Wochen. Überlegen Sie vorher, wie viele Exemplare Sie für Kindergeld, Krankenkasse, Kita oder Nachlass benötigen.

Über ein kommerzielles Portal statt beim Standesamt bestellt. Private Urkundendienste wirken amtlich, sind es aber nicht: Sie leiten den Antrag nur weiter und berechnen einen Aufschlag auf die amtliche Gebühr. Sie zahlen also mehr als die 10 bis 15 EUR der Kommune und geben zusätzlich sensible Personendaten an ein Unternehmen. Beantragen Sie direkt beim Standesamt des Ereignisorts oder über dessen offizielles Serviceportal.

Originale aus der Hand gegeben. Wer die Urkunden aus dem Stammbuch dauerhaft bei einer Stelle einreicht oder weiterverleiht, steht bei der nächsten Gelegenheit ohne Nachweis da und zahlt für jede Neuausstellung erneut die volle Gebühr. Reichen Sie, wo möglich, Kopien ein und legen Sie das Original nur zur Einsicht vor. Ein Rechtsverlust entsteht dadurch zwar nicht — die Register bleiben beim Standesamt —, wohl aber unnötiger Aufwand.

Falsches Format oder zu wenig Taschen gekauft. Urkunden werden heute in DIN A4 ausgestellt; in einer zu kleinen Mappe müssen Sie sie falten, was die Dokumente beschädigt und im Zweifel eine kostenpflichtige Neuausstellung nach sich zieht. Auch zu wenige Einstecktaschen rächen sich, wenn weitere Kinder hinzukommen. Prüfen Sie Format und Kapazität vor dem Kauf, denn Nachrüsten ist bei den meisten Ausführungen nicht vorgesehen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Ist ein Stammbuch der Familie Pflicht?

Nein. Das Stammbuch ist vollständig freiwillig, im Personenstandsgesetz nicht geregelt und für keinen einzigen Behördengang erforderlich. Wer keines möchte, bewahrt seine Urkunden ebenso gut in einer eigenen Mappe oder Dokumentenkassette auf.

Ist das Stammbuch ein amtliches Dokument?

Nein. § 55 PStG zählt abschließend auf, welche Urkunden ein Standesamt ausstellt — das Stammbuch gehört nicht dazu, es ist eine private Sammelmappe. Beweiskraft haben nach § 54 Abs. 2 PStG ausschließlich die darin abgelegten Personenstandsurkunden, nicht die Mappe.

Was kostet ein Stammbuch der Familie?

Übliche Ausführungen kosten rund 20 bis 50 EUR; das ist ein Kaufpreis und keine Verwaltungsgebühr, weshalb es dafür auch keine Gebührenordnung gibt. Die Urkunden kosten zusätzlich: für die erste Ausfertigung je nach Kommune 10 bis 15 EUR, etwa 10 EUR in Köln, 12 EUR in Berlin und München sowie 15 EUR in Münster.

Worin unterscheiden sich Stammbuch und Familienbuch?

Das Familienbuch war ein amtliches Personenstandsbuch und wurde mit der Personenstandsrechtsreform zum 1. Januar 2009 abgeschafft; bestehende Familienbücher werden seither als Heiratseinträge im Eheregister fortgeführt. Das Stammbuch war und ist dagegen ein privates Dokument in Familienbesitz und wird bis heute im Handel verkauft.

Kann ich ein Stammbuch nachträglich kaufen?

Ja, ein Stammbuch können Sie jederzeit erwerben, auch Jahre nach der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes. Verlassen Sie sich aber nicht darauf, dass Ihr Standesamt welche vorrätig hat: Die Stadt Dortmund etwa verkauft keine Stammbücher mehr und verweist auf Buchhandel und Internet.

Was gehört in ein Stammbuch der Familie?

Üblich sind die Eheurkunde, die Geburtsurkunden der Kinder und der Eheleute sowie Nachweise über die Namensführung. Häufig kommen Sterbeurkunden der Eltern, die Anerkennung der Vaterschaft und kirchliche Papiere hinzu — Letztere sind allerdings keine Personenstandsurkunden im Sinne des § 55 PStG.

Was passiert, wenn das Stammbuch verloren geht?

Ein Rechtsverlust entsteht nicht, denn die Personenstandsregister bleiben beim Standesamt und werden dort lange fortgeführt: Geburtenregister 110 Jahre, Eheregister 80 Jahre, Sterberegister 30 Jahre (§ 5 Abs. 5 PStG). Sie können jede Urkunde gegen erneute Gebühr neu beantragen; ersetzen müssen Sie im Ergebnis nur die Mappe.

Brauchen unverheiratete Eltern oder Lebenspartner ein Stammbuch?

Nein, auch für sie ist das Stammbuch reine Privatsache und keine Voraussetzung für einen Behördengang. Im Handel gibt es gleichwertige Sammelmappen, in die sich Geburtsurkunden, die Anerkennung der Vaterschaft und Sorgeerklärungen genauso einheften lassen.

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