Stammbuch der Familie — kein amtliches Dokument
Standesamt · Personenstandswesen · freiwilliges Familiendokument
Das Stammbuch der Familie ist eine private Sammelmappe für die wichtigsten Urkunden einer Familie — und entgegen einem weit verbreiteten Irrtum kein amtliches Dokument. Im Personenstandsgesetz kommt es überhaupt nicht vor: Weder § 55 PStG, der abschließend aufzählt, welche Personenstandsurkunden ein Standesamt ausstellt, noch eine andere Vorschrift erwähnt das Stammbuch. Sie erwerben also ein Produkt, Sie beantragen keine Verwaltungsleistung — entsprechend gibt es dafür weder eine Gebührenordnung noch einen Rechtsanspruch.
Amtlich sind allein die Urkunden, die Sie hineinlegen: die Eheurkunde, die Geburtsurkunden der Kinder oder eine Sterbeurkunde. Nur sie haben nach § 54 Abs. 2 PStG dieselbe Beweiskraft wie der Eintrag im Personenstandsregister; die Mappe darum herum beweist rechtlich nichts. Streng zu unterscheiden ist das Stammbuch außerdem vom amtlichen Familienbuch, das zum 1. Januar 2009 abgeschafft wurde und seither als Heiratseintrag im Eheregister fortgeführt wird.
