Eheschließung anmelden
Standesamt · Personenstandswesen
Die Anmeldung der Eheschließung – früher „Aufgebot“ genannt – erfolgt persönlich beim Standesamt, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 12 PStG). Beide Verlobte sprechen gemeinsam vor, legen ihre Unterlagen vor und erklären, dass ihnen keine Ehehindernisse bekannt sind. Welche Nachweise verlangt werden, hängt von Staatsangehörigkeit und Familienstand ab; bei ausländischen Partnern ist häufig ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich. Anders als oft behauptet ist die Trauung selbst nicht automatisch teuer: Im zuständigen Standesamt und während der üblichen Öffnungszeiten ist sie in vielen Kommunen gebührenfrei – Kosten entstehen vor allem durch die Anmeldung, die Urkunden und Zuschläge für Wunschtermine oder externe Trauorte. Nach der Prüfung teilt das Standesamt das Ergebnis mit; ab dieser Mitteilung – nicht ab dem Anmeldetag – läuft die Sechsmonatsfrist des § 13 Abs. 4 PStG.
