Eheurkunde beantragen
Standesamt · Personenstandswesen
Die Eheurkunde ist der amtliche Nachweis einer Eheschließung und zugleich ein beglaubigter Auszug aus dem elektronischen Eheregister (§ 55 Abs. 1 Nr. 1, § 57 PStG). Ausgestellt wird sie von dem Standesamt, das die Ehe beurkundet hat — bei einer im Ausland geschlossenen Ehe erst nach der Nachbeurkundung nach § 34 PStG. Nach § 57 Abs. 1 PStG enthält sie die Namen der Ehegatten bei der Eheschließung und ihre heute geführten Namen, Geburtstag und Geburtsort beider Ehegatten sowie Tag und Ort der Eheschließung; im Feld „Weitere Angaben aus dem Register“ werden Auflösung, Nichtbestehen oder Nichtigerklärung der Ehe, eine Todeserklärung und die Umwandlung einer früheren Lebenspartnerschaft in eine Ehe vermerkt. Benötigt wird die Urkunde unter anderem für die Namensführung nach der Eheschließung, für Familiennachzug und Einbürgerung, für die steuerliche Zusammenveranlagung, für Renten- und Versicherungsangelegenheiten sowie als Nachweis des Familienstandes im Erbfall.
