Erste Ausfertigung10,00–15,00 EUR (Köln 10,00 · Berlin 12,00 · München 12,00 · Münster 15,00 EUR)
Weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigungermäßigt: Köln 5,00 · Berlin 6,00 · Münster 9,00 EUR
Für gesetzliche Renten- und Krankenversicherunggebührenfrei (München: je eine Urkunde kostenlos)
Suchgebühr bei unvollständigen AngabenBerlin 20,00–80,00 EUR · München bis 100,00 EUR – auch bei erfolgloser Suche
Rechtsgrundlage der GebührLandesrecht nach § 72 PStG – kein bundeseinheitlicher Betrag
Empfohlene Stückzahlabhängig von der zuständigen Behörde und vom Einzelfall
Zahlungsort und ZahlungsmittelStandesamt des Sterbeortes · EC-Karte, Bargeld oder Überweisung (je nach Kommune)
Einen bundesweit einheitlichen Preis für die Sterbeurkunde gibt es nicht: § 72 PStG überlässt die Gebührenfestsetzung dem Landesrecht, sodass jede Kommune ihre eigene Gebührenordnung anwendet. Real bewegt sich die erste Ausfertigung zwischen 10,00 Euro in Köln, je 12,00 Euro in Berlin und München und 15,00 Euro in Münster; die vielfach zu lesende Untergrenze „ab 12 Euro“ trifft damit nicht zu. Bestellen Sie mehrere Ausfertigungen im selben Vorgang, wird jede weitere ermäßigt – in Köln auf 5,00 Euro, in Berlin auf 6,00 Euro, in Münster auf 9,00 Euro. Entscheidend für Ihren Geldbeutel ist ein zweiter Punkt: Urkunden für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung sind gebührenfrei. München stellt ausdrücklich je eine kostenlose Sterbeurkunde für die Krankenkasse und für Rentenzwecke aus. Wer stattdessen pauschal zehn kostenpflichtige Exemplare kauft, zahlt schnell rund 120 Euro, von denen ein Teil vermeidbar gewesen wäre. Eine amtlich vorgeschriebene Stückzahl existiert nicht; wie viele Urkunden Sie benötigen, hängt vom Einzelfall und von der zuständigen Behörde ab. Fragen Sie bei jeder Stelle nach, ob ein Original nötig ist oder eine beglaubigte Kopie genügt, und bestellen Sie im Zweifel später nach. Rechnen Sie außerdem mit Suchgebühren, wenn Sie Sterbedatum oder Sterbeort nicht genau benennen können: Berlin erhebt dafür je nach Aufwand 20,00 bis 80,00 Euro, München bis zu 100,00 Euro – und zwar auch dann, wenn die Suche im Register erfolglos bleibt. Erkundigen Sie sich vorab nach den akzeptierten Zahlungsmitteln; viele Standesämter nehmen ausschließlich EC-Karte oder Bargeld, bei schriftlicher Bestellung wird die Gebühr per Überweisung oder Rechnung erhoben.