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Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung

Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG ermöglicht Drittstaatsangehörigen eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland. Sie wird für die Dauer der Ausbildung erteilt.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 16a AufenthG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenAb 100,00 EUR
Bearbeitungszeit2–8 Wochen
ModalitätPersönlichTermin erforderlich
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

🛂
Gültiger Reisepass

📋
Ausbildungsvertrag

Von der IHK oder HWK anerkannt.

💰
Nachweis der Lebensunterhaltssicherung

Ausbildungsvergütung, Sperrkonto oder Bürgschaft.

🏥
Krankenversicherungsnachweis

🗣️
Deutschkenntnisse B1

Für die meisten Ausbildungen erforderlich.

📸
Biometrisches Passfoto

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Ausbildungsplatz finden

    Bei IHK, HWK oder Jobbörsen.

  2. 2

    Ausbildungsvertrag abschließen

    Muss von der zuständigen Kammer anerkannt sein.

  3. 3

    Visum bei der Botschaft beantragen

  4. 4

    Einreise und Wohnsitzanmeldung

  5. 5

    Aufenthaltserlaubnis beantragen

    Bei der Ausländerbehörde.

  6. 6

    Nach der Ausbildung: Jobsuche

    12 Monate Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche möglich.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragAb 100,00 EUR
Weitere KostenVerlängerung: ab 93 EUR
ZahlungsortBei der Ausländerbehörde
ZahlungsmittelEC-Karte oder Bargeld
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Nach der Ausbildung: 12 Monate Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche.

Die Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) ermöglicht auch geduldeten Personen eine Ausbildung.

Die Ausbildungsvergütung muss den Lebensunterhalt sichern.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Deutschkenntnisse nicht ausreichend. B1 ist für die meisten Ausbildungen erforderlich.

Ausbildungsvertrag nicht anerkannt. Muss von IHK oder HWK bestätigt sein.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Darf ich neben der Ausbildung arbeiten?

Ja, bis zu 10 Stunden pro Woche zusätzlich zur Ausbildung.

Was passiert nach der Ausbildung?

12 Monate Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche. Bei Arbeitsplatzfind: regulärer Aufenthaltstitel.

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