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Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren)

Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht

PersönlichBAMF

Die Aufenthaltsgestattung wird automatisch mit der Stellung eines Asylantrags erteilt und erlaubt den Aufenthalt in Deutschland für die Dauer des Asylverfahrens.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 55 AsylG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlos
BearbeitungszeitSofortBei Asylantragstellung
ModalitätPersönlichÜber BAMF / Erstaufnahme
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

📄
Asylantrag beim BAMF

Wird bei der Erstaufnahmeeinrichtung oder dem BAMF gestellt.

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Pass oder Identitätsdokument

Falls vorhanden. Mitwirkungspflicht bei der Identitätsklärung.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Asylantrag stellen

    Beim BAMF oder in der Erstaufnahmeeinrichtung.

  2. 2

    Aufenthaltsgestattung erhalten

    Wird automatisch ausgestellt.

  3. 3

    Wohnsitzauflage beachten

    In der Regel: Aufenthalt in zugewiesenem Landkreis.

  4. 4

    Verlängerung beantragen

    Falls das Verfahren länger dauert.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos
Weitere Kosten
ZahlungsortBAMF / Erstaufnahme
ZahlungsmittelEntfällt
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Nach 3 Monaten (in einigen Fällen 6) kann eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden.

Die Aufenthaltsgestattung ist räumlich beschränkt (Wohnsitzauflage).

Kinder haben Anspruch auf Schulbesuch und ggf. Kita-Platz.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Wohnsitzauflage verletzen. Kann Sanktionen nach sich ziehen.

Mitwirkungspflicht ignorieren. Verzögert das Verfahren und kann zu Nachteilen führen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Darf ich mit der Aufenthaltsgestattung arbeiten?

Nach einer Wartefrist von 3–6 Monaten kann eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden.

Wie lange gilt die Aufenthaltsgestattung?

Für die Dauer des Asylverfahrens. Sie wird regelmäßig verlängert.

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