Amts Germany
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen
🛂

Aufenthaltstitel erstmalig beantragen

Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht

PersönlichAufenthG

Der Aufenthaltstitel muss nach der Einreise mit einem nationalen Visum bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird als Chipkarte im Scheckkartenformat ausgestellt.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§§ 4, 7–38a AufenthG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenAb 100,00 EURErmäßigung für Minderjährige
Bearbeitungszeit2–12 WochenJe nach Stadt und Auslastung
ModalitätPersönlichTermin + biometrische Erfassung
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

🛂
Gültiger Reisepass

Mindestens 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig.

📄
Nationales Visum (D-Visum)

Bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland beantragt.

📸
Biometrisches Passfoto

Aktuell, max. 6 Monate alt.

🏠
Meldebescheinigung

Nachweis der Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt.

💼
Zwecknachweis

Je nach Aufenthaltszweck: Arbeitsvertrag, Studienzulassung, Heiratsurkunde etc.

🏥
Krankenversicherungsnachweis

Gesetzliche oder private Krankenversicherung.

💰
Nachweis der Lebensunterhaltssicherung

Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweis, Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren

    Online über das Terminportal Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

  2. 2

    Alle Unterlagen zusammenstellen

    Reisepass, Visum, Meldebescheinigung, Zwecknachweis, Krankenversicherung, Passfoto.

  3. 3

    Persönlich erscheinen

    Biometrische Daten (Foto, Fingerabdrücke) werden vor Ort erfasst.

  4. 4

    Gebühr bezahlen

    Ab 100,00 EUR per EC-Karte oder Überweisung.

  5. 5

    eAT-Chipkarte abholen

    Nach Fertigstellung werden Sie benachrichtigt. PIN-Brief kommt separat per Post.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragAb 100,00 EUR (Erstausstellung)
Weitere KostenMinderjährige: ermäßigt (50 EUR). Türkische Staatsangehörige: vergünstigt nach Assoziationsrecht.
ZahlungsortBei der Ausländerbehörde
ZahlungsmittelEC-Karte, Überweisung oder Bargeld (je nach Stadt)
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Beantragen Sie den Termin so früh wie möglich — Wartezeiten von mehreren Wochen sind üblich.

Falls Ihr Visum während der Bearbeitung abläuft, erhalten Sie automatisch eine Fiktionsbescheinigung.

Der eAT ist eine Chipkarte mit Ihrem Foto und Fingerabdrücken — bewahren Sie die PIN sicher auf.

Bringen Sie alle Unterlagen im Original UND als Kopie mit.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Ohne Termin erscheinen. Sie werden in der Regel abgewiesen. Termin ist Pflicht.

Unterlagen unvollständig. Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung erheblich.

Visum abgelaufen ohne Antragstellung. Der Antrag muss VOR Ablauf des Visums gestellt werden.

Reisepass abgelaufen. Der Pass muss während der gesamten Aufenthaltsdauer gültig sein.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Was passiert, wenn mein Visum während der Bearbeitung abläuft?

Sie erhalten eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG, die Ihren Aufenthalt bis zur Entscheidung legitimiert.

Kann ich mit dem eAT reisen?

Der eAT ist kein Reisedokument. Sie benötigen weiterhin Ihren gültigen Reisepass für Reisen.

Wie lange ist der Aufenthaltstitel gültig?

Das hängt vom Aufenthaltszweck ab: befristete Titel gelten 1–4 Jahre, unbefristete (Niederlassungserlaubnis) unbegrenzt.

Behördengang nicht gefunden?

Teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie benötigen.

Anfrage senden