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Blaue Karte EU beantragen

Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht

Die Blaue Karte EU ist der attraktivste Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten. Sie bietet Vorteile wie schnelleren Weg zur Niederlassungserlaubnis (21–33 Monate), Familiennachzug ohne Deutschkenntnisse und EU-weite Mobilität.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 18g AufenthG (seit Nov. 2023)
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenAb 100,00 EURErstausstellung
Bearbeitungszeit2–8 WochenBeschleunigtes Verfahren möglich
ModalitätPersönlichTermin erforderlich
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

🛂
Gültiger Reisepass

Muss während der Aufenthaltsdauer gültig sein.

🎓
Anerkannter Hochschulabschluss

Deutscher Abschluss oder als gleichwertig anerkannter ausländischer Abschluss (anabin-Datenbank).

💼
Arbeitsvertrag oder verbindliches Jobangebot

Mit einem Bruttogehalt von mindestens 45.300 EUR/Jahr (2026). Für Mangelberufe: 41.042 EUR/Jahr.

📸
Biometrisches Passfoto

Aktuell, max. 6 Monate alt.

🏥
Krankenversicherungsnachweis

Gesetzliche oder private Krankenversicherung.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Jobangebot mit Mindestgehalt sichern

    Mindestens 45.300 EUR/Jahr brutto (Mangelberufe: 41.042 EUR).

  2. 2

    Hochschulabschluss anerkennen lassen

    Prüfen Sie die Anerkennung in der anabin-Datenbank.

  3. 3

    Visum bei der deutschen Botschaft beantragen

    Falls Sie noch nicht in Deutschland sind.

  4. 4

    Termin bei der Ausländerbehörde

    Nach Einreise und Wohnsitzanmeldung.

  5. 5

    Alle Unterlagen mitbringen

    Pass, Arbeitsvertrag, Abschlussanerkennung, Foto, Versicherung.

  6. 6

    Blaue Karte EU erhalten

    Gültigkeit: max. 4 Jahre oder Vertragsdauer + 3 Monate.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragAb 100,00 EUR (Erstausstellung)
Weitere KostenVerlängerung: ab 93 EUR. Minderjährige Familienangehörige: ermäßigt.
ZahlungsortBei der Ausländerbehörde
ZahlungsmittelEC-Karte, Überweisung oder Bargeld
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Seit November 2023 gelten durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz deutlich erleichterte Bedingungen.

Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten (mit B1 Deutsch) oder 33 Monaten (mit A1 Deutsch) möglich.

Familiennachzug: Ehepartner benötigen KEINE Deutschkenntnisse vor der Einreise.

Arbeitgeberwechsel: In den ersten 12 Monaten muss die Ausländerbehörde zustimmen. Danach: frei.

IT-Fachkräfte können die Blaue Karte auch OHNE Hochschulabschluss erhalten — mit 3 Jahren Berufserfahrung und Mindestgehalt.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Gehalt unter Mindestgrenze. 45.300 EUR/Jahr ist die Regelgrenze. Für Mangelberufe gilt 41.042 EUR.

Abschluss nicht anerkannt. Prüfen Sie die anabin-Datenbank VOR der Bewerbung.

Arbeitgeberwechsel ohne Genehmigung. In den ersten 12 Monaten ist die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Was ist das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU 2026?

Regelgehalt: 45.300 EUR/Jahr brutto. Für Mangelberufe (MINT, Medizin, IT): 41.042 EUR/Jahr.

Kann ich die Blaue Karte ohne Hochschulabschluss bekommen?

Ja, seit 2023 für IT-Fachkräfte mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung und dem Mindestgehalt.

Wie schnell bekomme ich die Niederlassungserlaubnis?

Mit B1 Deutsch: nach 21 Monaten. Mit A1 Deutsch: nach 33 Monaten. Deutlich schneller als der reguläre Weg (5 Jahre).

Muss mein Ehepartner Deutsch können?

Nein, beim Familiennachzug zu Blaue-Karte-Inhabern sind keine Deutschkenntnisse erforderlich.

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