Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU nach § 9a AufenthG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zusätzlich zur Niederlassungserlaubnis eine EU-weite Mobilität ermöglicht. Inhaber können in anderen EU-Staaten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
