Amts Germany
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen
🛂

Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU

Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht

Persönlich

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU nach § 9a AufenthG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zusätzlich zur Niederlassungserlaubnis eine EU-weite Mobilität ermöglicht. Inhaber können in anderen EU-Staaten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 9a AufenthG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenAb 113,00 EUR
Bearbeitungszeit4–12 Wochen
ModalitätPersönlichTermin erforderlich
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

🛂
Gültiger Reisepass

💳
Aufenthaltstitel seit mindestens 5 Jahren

🗣️
Deutschkenntnisse B1

💼
Nachweis der Lebensunterhaltssicherung

🏥
Krankenversicherungsnachweis

📋
60 Monate Rentenversicherungsbeiträge

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    Identisch mit Niederlassungserlaubnis plus EU-spezifische Anforderungen.

  2. 2

    Antrag bei der Ausländerbehörde

    Mit allen Unterlagen.

  3. 3

    Gebühr bezahlen

    Ab 113,00 EUR.

  4. 4

    Entscheidung abwarten

  5. 5

    eAT abholen

    Mit Vermerk 'Daueraufenthalt-EU'.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragAb 113,00 EUR
Weitere Kosten
ZahlungsortBei der Ausländerbehörde
ZahlungsmittelEC-Karte oder Bargeld
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Vorteil gegenüber Niederlassungserlaubnis: EU-Mobilität — Sie können in anderen EU-Staaten leben und arbeiten.

Erlischt nicht bei Abwesenheit aus der EU von bis zu 12 Monaten (statt 6 Monate bei Niederlassungserlaubnis).

Voraussetzungen sind nahezu identisch mit der Niederlassungserlaubnis.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Mit Niederlassungserlaubnis verwechseln. Beide sind unbefristet, aber der Daueraufenthalt-EU bietet zusätzlich EU-Mobilität.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zur Niederlassungserlaubnis?

Der Daueraufenthalt-EU bietet zusätzlich das Recht, in anderen EU-Staaten zu leben und zu arbeiten. Außerdem erlischt er erst nach 12 Monaten Abwesenheit (statt 6).

Kann ich damit in jedem EU-Land leben?

Sie können in jedem EU-Land eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die in der Regel erteilt wird.

Behördengang nicht gefunden?

Teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie benötigen.

Anfrage senden