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Duldung (Aussetzung der Abschiebung)

Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht

PersönlichAufenthG §60a

Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung nach § 60a AufenthG. Geduldete Personen sind weiterhin ausreisepflichtig, werden aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht abgeschoben.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 60a AufenthG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlosKeine Gebühren
BearbeitungszeitSofortBei Vorliegen der Voraussetzungen
ModalitätPersönlichBei der Ausländerbehörde
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

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Pass oder Passersatz

Falls vorhanden. Bei fehlendem Pass: Mitwirkungspflicht.

📄
Nachweis der Abschiebungshindernisse

Ärztliches Attest, familiäre Gründe, fehlende Reisedokumente etc.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Abschiebungshindernis geltend machen

    Bei der Ausländerbehörde oder dem Verwaltungsgericht.

  2. 2

    Duldung erhalten

    Wird als Bescheinigung ausgestellt.

  3. 3

    Regelmäßig verlängern

    Die Duldung ist befristet und muss vor Ablauf verlängert werden.

  4. 4

    Ggf. Beschäftigungserlaubnis beantragen

    Nach 3 Monaten möglich (Einzelfallentscheidung).

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos
Weitere KostenKeine Gebühren für die Duldung selbst
ZahlungsortAusländerbehörde
ZahlungsmittelEntfällt
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Nach 3 Monaten kann eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden.

Die Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) sichert den Aufenthalt für die Dauer einer qualifizierten Berufsausbildung.

Die Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Übergang zu einem Aufenthaltstitel.

Geduldete haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Mitwirkungspflicht ignorieren. Wer die Beschaffung von Reisedokumenten verweigert, riskiert ein Arbeitsverbot und eine Duldung mit Zusatz 'für Personen mit ungeklärter Identität'.

Duldung ablaufen lassen. Die Duldung muss rechtzeitig verlängert werden.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Darf ich mit einer Duldung arbeiten?

Nach 3 Monaten kann eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden. Die Entscheidung liegt bei der Ausländerbehörde.

Kann ich mit einer Duldung einen Aufenthaltstitel bekommen?

Ja, über die Ausbildungsduldung, Beschäftigungsduldung oder bei Änderung der Rechtslage (z. B. Bleiberecht).

Wie lange gilt die Duldung?

Sie ist befristet (meist 3–6 Monate) und wird bei fortbestehenden Hindernissen verlängert.

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