Duldung (Aussetzung der Abschiebung)
Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht
Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung nach § 60a AufenthG. Geduldete Personen sind weiterhin ausreisepflichtig, werden aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht abgeschoben.
