Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen
Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ist eine Chipkarte im Scheckkartenformat mit biometrischen Daten. Nach der Bewilligung Ihres Antrags müssen Sie den eAT persönlich bei der Ausländerbehörde abholen.
