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Familiennachzug beantragen

Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht

Der Familiennachzug ermöglicht es, Ehegatten und minderjährige Kinder nach Deutschland zu holen. Der Antrag wird zunächst bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland gestellt. Voraussetzungen variieren je nach Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Partners.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§§ 27–36a AufenthG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenAb 75,00 EURVisum + Aufenthaltstitel separat
Bearbeitungszeit3–12 MonateKomplexes Verfahren
ModalitätPersönlichVisum im Herkunftsland + ABH
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

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Gültiger Reisepass des nachziehenden Partners/Kindes

Muss gültig sein.

💍
Heiratsurkunde (bei Ehegattennachzug)

Ggf. mit Apostille und beglaubigter Übersetzung.

👶
Geburtsurkunde (bei Kindernachzug)

Original mit Apostille.

🗣️
Deutschkenntnisse A1 (Ehegattennachzug)

Nicht erforderlich bei: Blaue Karte EU, Hochqualifizierten, bestimmten Staatsangehörigkeiten.

💰
Nachweis ausreichenden Wohnraums

Mietvertrag des in Deutschland lebenden Partners.

🏥
Krankenversicherungsnachweis

Für den nachziehenden Familienangehörigen.

💼
Einkommensnachweis

Der in Deutschland lebende Partner muss den Lebensunterhalt sichern können.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Visum bei der deutschen Botschaft beantragen

    Im Herkunftsland des nachziehenden Partners.

  2. 2

    Deutschkenntnisse A1 nachweisen (falls erforderlich)

    Goethe A1, telc A1 oder Start Deutsch 1.

  3. 3

    Warten auf Vorabzustimmung der Ausländerbehörde

    Die ABH in Deutschland muss dem Visum zustimmen.

  4. 4

    Visum erhalten und nach Deutschland einreisen

    Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums.

  5. 5

    Wohnsitz anmelden beim Bürgeramt

    Innerhalb von 14 Tagen nach Einzug.

  6. 6

    Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen

    Mit allen Unterlagen und biometrischem Foto.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragVisum: ab 75,00 EUR / Aufenthaltstitel: ab 100,00 EUR
Weitere KostenMinderjährige Kinder: Visum kostenlos (ggf.)
ZahlungsortBotschaft (Visum) + Ausländerbehörde (Titel)
ZahlungsmittelJe nach Botschaft/Behörde
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Bei Blaue-Karte-EU-Inhabern: KEINE Deutschkenntnisse des Ehepartners erforderlich.

Das Verfahren dauert insgesamt 3–12 Monate — planen Sie frühzeitig.

Ehepartner erhalten nach dem Nachzug eine eigene Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis.

Bei Trennung/Scheidung: eigenständiges Aufenthaltsrecht nach 3 Jahren Ehe in Deutschland (§ 31 AufenthG).

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

A1-Deutschkenntnisse nicht nachgewiesen. Ohne A1-Zertifikat wird das Visum in der Regel verweigert (Ausnahmen bei Blaue Karte EU, bestimmten Staatsangehörigkeiten).

Einkommen des Partners reicht nicht aus. Der Lebensunterhalt muss ohne öffentliche Mittel gesichert sein.

Wohnraum zu klein. Es gelten Mindestanforderungen an die Wohnfläche je nach Personenzahl.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Muss mein Ehepartner Deutsch können?

Grundsätzlich ja (A1). Ausnahmen: Blaue Karte EU, Staatsangehörige bestimmter Länder (USA, Kanada, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland, Israel, UK).

Wie lange dauert der Familiennachzug?

3–12 Monate insgesamt. Die Vorabzustimmung durch die ABH kann den größten Teil der Zeit beanspruchen.

Darf mein nachgezogener Ehepartner arbeiten?

Ja, die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug berechtigt zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit.

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