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Fiktionsbescheinigung

Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht

PersönlichAufenthG §81

Die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG bestätigt, dass ein Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels gestellt wurde und der Aufenthalt bis zur Entscheidung als erlaubt gilt (Fiktionswirkung).

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 81 AufenthG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenAb 13,00 EURJe nach Kommune
BearbeitungszeitSofortBei Antragstellung ausgestellt
ModalitätPersönlichBei der Ausländerbehörde
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

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Gültiger Reisepass

Original.

💳
Bisheriger Aufenthaltstitel

Falls vorhanden (bei Verlängerung).

📄
Nachweis der Antragstellung

Termin- oder Antragsbestätigung der Ausländerbehörde.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Verlängerungsantrag rechtzeitig stellen

    VOR Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels.

  2. 2

    Fiktionsbescheinigung bei der ABH beantragen

    Wird in der Regel bei der Antragstellung ausgestellt.

  3. 3

    Bescheinigung mitführen

    Dient als Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragAb 13,00 EUR
Weitere KostenVariiert je nach Kommune
ZahlungsortBei der Ausländerbehörde
ZahlungsmittelEC-Karte oder Bargeld
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel, sondern ein vorläufiger Nachweis.

§ 81 Abs. 4: Bei Verlängerung gilt der BISHERIGE Titel fort — inklusive Arbeitserlaubnis.

§ 81 Abs. 3: Bei Erstantrag (z. B. nach Visum) gilt der Aufenthalt als erlaubt, aber ohne automatische Arbeitserlaubnis.

Führen Sie die Bescheinigung zusammen mit Ihrem Reisepass immer bei sich.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Fiktionsbescheinigung als Reisedokument nutzen. Sie gilt NICHT als Reisedokument. Für Reisen benötigen Sie Reisepass + ggf. Visum.

Nicht beantragen bei Verlängerung. Ohne Fiktionsbescheinigung haben Sie keinen Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Darf ich mit der Fiktionsbescheinigung arbeiten?

Bei § 81 Abs. 4 (Verlängerung): Ja, die bisherige Arbeitserlaubnis gilt fort. Bei § 81 Abs. 3 (Erstantrag): Nur mit separater Beschäftigungserlaubnis.

Kann ich mit der Fiktionsbescheinigung reisen?

Die Bescheinigung ist kein Reisedokument. Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums benötigen Sie Reisepass + Fiktionsbescheinigung. Reisen außerhalb des Schengen-Raums können problematisch sein.

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