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ICT-Karte (Unternehmensinterner Transfer)

Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht

Persönlich

Die ICT-Karte ermöglicht unternehmensinterne Versetzungen (Intra-Corporate Transfer) von Führungskräften, Spezialisten und Trainees aus Drittstaaten nach Deutschland für maximal 3 Jahre.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 19 AufenthG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenAb 100,00 EUR
Bearbeitungszeit2–8 Wochen
ModalitätPersönlichTermin erforderlich
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

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Gültiger Reisepass

💼
Versetzungsvertrag oder Abordnungsschreiben

Des entsendenden und aufnehmenden Unternehmens.

🎓
Qualifikationsnachweis

Hochschulabschluss oder entsprechende Berufserfahrung.

🏥
Krankenversicherungsnachweis

📸
Biometrisches Passfoto

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Versetzungsvertrag abschließen

    Zwischen entsendendem und aufnehmendem Unternehmen.

  2. 2

    Visum bei der Botschaft beantragen

    Falls noch nicht in Deutschland.

  3. 3

    Termin bei der Ausländerbehörde

    Nach Einreise.

  4. 4

    ICT-Karte beantragen

    Mit allen Unterlagen.

  5. 5

    eAT abholen

    Nach Fertigstellung.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragAb 100,00 EUR
Weitere KostenVerlängerung: ab 93 EUR
ZahlungsortBei der Ausländerbehörde
ZahlungsmittelEC-Karte oder Bargeld
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Maximale Gültigkeit: 3 Jahre (Verlängerung nicht möglich, aber Neuantrag).

Die ICT-Karte berechtigt zu kurzfristiger Mobilität in andere EU-Staaten.

Das Gehalt muss dem eines vergleichbaren lokalen Arbeitnehmers entsprechen.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Versetzungsdauer überschätzt. Max. 3 Jahre. Danach muss eine andere Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Kein Versetzungsvertrag vorhanden. Ohne formellen Versetzungsvertrag wird die ICT-Karte nicht erteilt.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wie lange gilt die ICT-Karte?

Maximal 3 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Kann ich danach in Deutschland bleiben?

Ja, wenn Sie einen anderen Aufenthaltstitel beantragen (z. B. Blaue Karte EU).

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