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Niederlassungserlaubnis beantragen

Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht

PersönlichAufenthG §9

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit berechtigt. Voraussetzung: in der Regel 5 Jahre Aufenthalt mit Aufenthaltstitel (mit Blaue Karte EU: 21–33 Monate).

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 9 AufenthG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
Kosten113,00 EUREinheitliche Gebühr
Bearbeitungszeit4–12 WochenKomplexere Prüfung
ModalitätPersönlichTermin erforderlich
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

🛂
Gültiger Reisepass

Muss gültig sein.

💳
Aktueller Aufenthaltstitel

Seit mindestens 5 Jahren (Blaue Karte EU: 21–33 Monate).

📸
Biometrisches Passfoto

Aktuell.

🗣️
Sprachzertifikat Deutsch B1

Z. B. Goethe-Zertifikat B1, telc B1 oder DTZ.

🎓
Nachweis Integrationskurs (oder gleichwertig)

Abschluss des Integrationskurses oder Studium/Ausbildung in Deutschland.

💼
Nachweis der Lebensunterhaltssicherung

Arbeitsvertrag + Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate.

🏥
Krankenversicherungsnachweis

Ausreichender Versicherungsschutz.

🏠
Ausreichender Wohnraum

Mietvertrag. Mindestgröße je nach Personenzahl.

📋
Rentenversicherungsverlauf

60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    5 Jahre Aufenthalt, B1 Deutsch, gesicherter Lebensunterhalt, 60 Monate Rentenversicherung.

  2. 2

    Termin bei der Ausländerbehörde

    Frühzeitig online buchen.

  3. 3

    Alle Unterlagen zusammenstellen

    Umfangreiche Dokumentation erforderlich. Checkliste der Ausländerbehörde nutzen.

  4. 4

    Persönlich erscheinen

    Biometrische Daten werden erfasst.

  5. 5

    Gebühr von 113,00 EUR bezahlen

    Per EC-Karte oder Überweisung.

  6. 6

    Entscheidung abwarten

    Die Prüfung kann 4–12 Wochen dauern.

  7. 7

    eAT mit Niederlassungserlaubnis abholen

    Unbefristet gültig.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

Betrag113,00 EUR
Weitere KostenMinderjährige: ermäßigt. Türkische Staatsangehörige: vergünstigt.
ZahlungsortBei der Ausländerbehörde
ZahlungsmittelEC-Karte, Überweisung oder Bargeld
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Mit der Blaue Karte EU kann die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten (mit B1 Deutsch) oder 33 Monaten (mit A1 Deutsch) erteilt werden.

Die Niederlassungserlaubnis erlischt bei Aufenthalt außerhalb Deutschlands von mehr als 6 Monaten — es sei denn, Sie beantragen vorher eine Ausnahmegenehmigung.

Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie jede Erwerbstätigkeit ausüben — ohne Einschränkungen.

Anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge können die Niederlassungserlaubnis unter erleichterten Bedingungen nach 3 oder 5 Jahren erhalten.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Zu wenige Rentenversicherungsbeiträge. 60 Monate Pflichtbeiträge sind in der Regel erforderlich. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf.

B1-Zertifikat fehlt. Ohne anerkannten Sprachnachweis wird der Antrag abgelehnt.

Aufenthalt im Ausland zu lang. Längere Abwesenheiten können die 5-Jahres-Frist unterbrechen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Nach wie vielen Jahren kann ich die Niederlassungserlaubnis beantragen?

In der Regel nach 5 Jahren Aufenthalt mit Aufenthaltstitel. Mit Blaue Karte EU: nach 21–33 Monaten. Für anerkannte Flüchtlinge: nach 3 oder 5 Jahren.

Muss ich den Integrationskurs bestanden haben?

Ja, oder Sie müssen gleichwertige Kenntnisse nachweisen (z. B. Studium in Deutschland, B1-Zertifikat).

Verfällt die Niederlassungserlaubnis?

Sie erlischt bei Aufenthalt außerhalb Deutschlands von mehr als 6 Monaten. Eine Ausnahmegenehmigung kann vorher beantragt werden.

Darf ich mit der Niederlassungserlaubnis jede Arbeit annehmen?

Ja, es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Erwerbstätigkeit.

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