Niederlassungserlaubnis beantragen
Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit berechtigt. Voraussetzung: in der Regel 5 Jahre Aufenthalt mit Aufenthaltstitel (mit Blaue Karte EU: 21–33 Monate).
