Reiseausweis für Ausländer
Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht
Der Reiseausweis für Ausländer ist ein Ersatz-Reisedokument für Personen, die keinen Pass ihres Heimatlandes erhalten können (z. B. anerkannte Flüchtlinge, Staatenlose).

Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht
Der Reiseausweis für Ausländer ist ein Ersatz-Reisedokument für Personen, die keinen Pass ihres Heimatlandes erhalten können (z. B. anerkannte Flüchtlinge, Staatenlose).
Nachweis des Aufenthalts in Deutschland.
Bestätigung, dass kein Heimatpass ausgestellt werden kann (Botschaftsschreiben).
Aktuell.
Z. B. Ablehnungsschreiben der Botschaft Ihres Heimatlandes.
Mit allen Unterlagen.
Foto und Fingerabdrücke.
Nach 2–6 Wochen.
Der Reiseausweis wird nur ausgestellt, wenn Sie nachweislich keinen Pass erhalten können.
Für anerkannte Flüchtlinge wird ein 'Reiseausweis gemäß Genfer Konvention' (blauer Pass) ausgestellt.
Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Jahre.
Botschaft nicht kontaktiert. Sie müssen nachweisen, dass Sie sich um einen Heimatpass bemüht haben.
Reiseausweis als allgemeines Reisedokument nutzen. Er wird nicht von allen Ländern als Einreisedokument akzeptiert.
Für Personen, die keinen Pass ihres Heimatlandes erhalten können — z. B. anerkannte Flüchtlinge oder Staatenlose.
Maximal 3 Jahre. Er kann verlängert oder erneuert werden.