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Reiseausweis für Ausländer

Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht

Persönlich

Der Reiseausweis für Ausländer ist ein Ersatz-Reisedokument für Personen, die keinen Pass ihres Heimatlandes erhalten können (z. B. anerkannte Flüchtlinge, Staatenlose).

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 5 AufenthV
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenAb 56,00 EURJe nach Gültigkeitsdauer
Bearbeitungszeit2–6 Wochen
ModalitätPersönlichTermin erforderlich
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

🛂
Aufenthaltstitel oder Duldung

Nachweis des Aufenthalts in Deutschland.

📄
Nachweis der Passlosigkeit

Bestätigung, dass kein Heimatpass ausgestellt werden kann (Botschaftsschreiben).

📸
Biometrisches Passfoto

Aktuell.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Nachweis der Passlosigkeit beschaffen

    Z. B. Ablehnungsschreiben der Botschaft Ihres Heimatlandes.

  2. 2

    Antrag bei der Ausländerbehörde

    Mit allen Unterlagen.

  3. 3

    Biometrische Daten erfassen lassen

    Foto und Fingerabdrücke.

  4. 4

    Reiseausweis abholen

    Nach 2–6 Wochen.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragAb 56,00 EUR
Weitere KostenJe nach Gültigkeitsdauer und Alter
ZahlungsortBei der Ausländerbehörde
ZahlungsmittelEC-Karte oder Bargeld
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Der Reiseausweis wird nur ausgestellt, wenn Sie nachweislich keinen Pass erhalten können.

Für anerkannte Flüchtlinge wird ein 'Reiseausweis gemäß Genfer Konvention' (blauer Pass) ausgestellt.

Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Jahre.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Botschaft nicht kontaktiert. Sie müssen nachweisen, dass Sie sich um einen Heimatpass bemüht haben.

Reiseausweis als allgemeines Reisedokument nutzen. Er wird nicht von allen Ländern als Einreisedokument akzeptiert.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Für wen ist der Reiseausweis?

Für Personen, die keinen Pass ihres Heimatlandes erhalten können — z. B. anerkannte Flüchtlinge oder Staatenlose.

Wie lange gilt er?

Maximal 3 Jahre. Er kann verlängert oder erneuert werden.

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