Verpflichtungserklärung
Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht
Mit einer Verpflichtungserklärung übernehmen Sie die Kosten für den Lebensunterhalt eines Besuchers aus einem visumpflichtigen Land. Sie ist Voraussetzung für die Erteilung eines Besuchsvisums (Schengen-Visum Typ C).
