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Verpflichtungserklärung

Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht

Persönlich

Mit einer Verpflichtungserklärung übernehmen Sie die Kosten für den Lebensunterhalt eines Besuchers aus einem visumpflichtigen Land. Sie ist Voraussetzung für die Erteilung eines Besuchsvisums (Schengen-Visum Typ C).

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 66–68 AufenthG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
Kosten29,00 EUREinheitliche Gebühr
BearbeitungszeitSofortWird direkt ausgestellt
ModalitätPersönlichBei der Ausländerbehörde
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

🪪
Personalausweis oder Aufenthaltstitel

Des in Deutschland lebenden Einladenden.

💰
Einkommensnachweis

Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate oder Einkommensteuerbescheid.

📄
Daten des Besuchers

Name, Geburtsdatum, Passnummer, Reisezweck und -dauer.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Termin bei der Ausländerbehörde

    Online buchen.

  2. 2

    Unterlagen mitbringen

    Ausweis, Einkommensnachweis, Besucherdaten.

  3. 3

    Verpflichtungserklärung unterschreiben

    Sie haften für alle Kosten während des Aufenthalts.

  4. 4

    Gebühr von 29 EUR bezahlen

    Direkt bei Ausstellung.

  5. 5

    Original an Besucher senden

    Der Besucher legt die Erklärung bei der Botschaft vor.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

Betrag29,00 EUR
Weitere KostenEinheitlich
ZahlungsortBei der Ausländerbehörde
ZahlungsmittelEC-Karte oder Bargeld
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die Verpflichtungserklärung ist 6 Monate gültig.

Sie haften für ALLE Kosten: Unterkunft, Krankenheit, Rückreise.

Eine Reisekrankenversicherung für den Besucher ist zusätzlich empfohlen.

Die Erklärung muss im Original per Post an den Besucher geschickt werden.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Einkommen zu niedrig. Sie müssen nachweisen, dass Sie den Besucher finanziell tragen können.

Kopie statt Original an Besucher. Die Botschaft akzeptiert nur das Original.

Verpflichtungserklärung verfallen lassen. Nach 6 Monaten ungültig — ggf. neu beantragen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wie lange haftet man?

Für die Dauer des Aufenthalts plus eventuelle Abschiebungskosten. In der Praxis: bis zur Ausreise.

Brauche ich eine Verpflichtungserklärung für Familiennachzug?

Nein, die VE ist für Besuchsvisa (max. 90 Tage). Beim Familiennachzug reicht der reguläre Einkommensnachweis.

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