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Vorabzustimmung zum Visum

Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht

Über Arbeitgeber

Die Vorabzustimmung ist ein beschleunigtes Verfahren, bei dem die Ausländerbehörde am Sitz des Arbeitgebers vorab der Visumerteilung zustimmt. Dies verkürzt die Bearbeitungszeit bei der Botschaft erheblich.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 31 AufenthV, § 81a AufenthG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlosVisumgebühr separat (75 EUR)
Bearbeitungszeit2–4 WochenBeschleunigtes Verfahren
ModalitätÜber ArbeitgeberArbeitgeber leitet ein
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

💼
Arbeitsvertrag

Zwischen Arbeitgeber und zukünftigem Arbeitnehmer.

📋
Vollmacht des Arbeitgebers

Zur Einleitung des Verfahrens.

📄
Qualifikationsnachweise des Arbeitnehmers

Hochschulabschluss, Berufserfahrung etc.

🛂
Passkopie des Arbeitnehmers

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Arbeitgeber leitet das Verfahren ein

    Bei der zuständigen Ausländerbehörde am Firmensitz.

  2. 2

    Ausländerbehörde prüft Unterlagen

    Und stimmt der Visumerteilung vorab zu.

  3. 3

    Vorabzustimmung wird an die Botschaft übermittelt

    Elektronisch.

  4. 4

    Arbeitnehmer beantragt Visum bei der Botschaft

    Mit Verweis auf die Vorabzustimmung.

  5. 5

    Beschleunigte Visumerteilung

    In der Regel innerhalb weniger Tage nach Antragstellung.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos (für das Vorabzustimmungsverfahren)
Weitere KostenVisumgebühr bei der Botschaft: 75,00 EUR (separat)
ZahlungsortAusländerbehörde (Arbeitgeber) + Botschaft (Arbeitnehmer)
ZahlungsmittelJe nach Botschaft
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) kostet 411 EUR und umfasst auch die Anerkennung von Qualifikationen.

Der Arbeitgeber muss eine Vollmacht des Arbeitnehmers vorlegen.

Die Vorabzustimmung verkürzt die Wartezeit bei der Botschaft von oft Monaten auf wenige Tage.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Arbeitnehmer beantragt selbst. Das Verfahren muss vom Arbeitgeber eingeleitet werden.

Ohne Vorabzustimmung zur Botschaft. Dann reguläres Visum-Verfahren mit deutlich längerer Wartezeit.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Was kostet das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

411 EUR (trägt der Arbeitgeber). Es umfasst Vorabzustimmung + Qualifikationsanerkennung.

Wie lange dauert es?

2–4 Wochen bei der ABH, dann wenige Tage bei der Botschaft.

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