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Wohnsitz abmelden (Abmeldung)

Bürgeramt · Meldebehörde

GemischtBMG §17

Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe der einzigen Wohnung erforderlich. Bei Umzug innerhalb Deutschlands reicht die Anmeldung am neuen Ort.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 17 Abs. 2 BMG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlosKeine Gebühren
BearbeitungszeitSofortAbmeldebestätigung sofort
ModalitätPersönlich oder schriftlichAuch per Post
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

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Personalausweis oder Reisepass

Gültiges Dokument.

📝
Abmeldeformular

Download oder vor Ort.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Formular ausfüllen

    Von Stadtwebsite herunterladen.

  2. 2

    Persönlich oder per Post

    Frühestens 1 Woche vor Auszug.

  3. 3

    Abmeldebestätigung erhalten

    Aufbewahren.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos
Weitere KostenKeine
ZahlungsortEntfällt
ZahlungsmittelEntfällt
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Bestätigung aufbewahren für Finanzamt/Rentenversicherung.

Nach Abmeldung: nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig.

Personalausweis bleibt gültig.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Abmeldung bei Inlandsumzug. Nur bei Wegzug ins Ausland nötig.

Abmeldung vergessen. Behördenpost läuft weiter.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Muss ich mich bei Inlandsumzug abmelden?

Nein. Anmeldung am neuen Ort genügt.

Per E-Mail möglich?

In der Regel nein. Persönlich oder per Post.

Was passiert mit der Krankenversicherung?

Separat bei Krankenkasse abmelden.

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