Wohnsitz anmelden (Anmeldung)
Bürgeramt · Meldebehörde
Die Wohnsitzanmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug beim Bürgeramt anmelden. Bei Verspätung droht ein Bußgeld bis 1.000 EUR.

Bürgeramt · Meldebehörde
Die Wohnsitzanmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug beim Bürgeramt anmelden. Bei Verspätung droht ein Bußgeld bis 1.000 EUR.
Gültiges Ausweisdokument aller anzumeldenden Personen.
Vom Vermieter unterschrieben nach § 19 BMG.
Nur bei allererster Anmeldung in Deutschland.
Online beim Bürgeramt Ihres neuen Wohnorts buchen.
Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung.
Zum Termin mit allen Unterlagen im Original.
Wird sofort ausgestellt.
14-Tage-Frist beginnt am Tag des Einzugs.
Adresse wird automatisch an Finanzamt übermittelt.
Bei Zuzug aus dem Ausland: Steuer-ID per Post in 2-4 Wochen.
Falls kein Termin verfügbar: Bemühungen dokumentieren.
Frist versäumt. Bußgeld bis 1.000 EUR möglich.
Wohnungsgeberbestätigung vergessen. Ohne sie keine Anmeldung.
Abgelaufener Ausweis. Wird nicht akzeptiert.
Ohne Termin erscheinen. Pflicht in den meisten Ämtern.
Grundsätzlich ja. Eine bevollmächtigte Person kann mit Vollmacht und Ausweiskopie anmelden.
Ordnungswidrigkeit, Bußgeld bis 1.000 EUR.
Ja, Haupt- und Nebenwohnsitze. Ggf. Zweitwohnungssteuer.
Ja, bei Erstanmeldung per Post in 2-4 Wochen.