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Wohnsitz ummelden (Ummeldung)

Bürgeramt · Meldebehörde

PersönlichBMG §17

Bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen ummelden. Die neue Adresse wird im Chip Ihres Personalausweises aktualisiert.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 17 BMG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlosKeine Gebühren
BearbeitungszeitSofortNeue Meldebestätigung sofort
ModalitätPersönlichTermin erforderlich
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

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Personalausweis oder Reisepass

Adresse wird im Chip aktualisiert.

📄
Wohnungsgeberbestätigung

Vom neuen Vermieter.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Termin buchen

    Online beim Bürgeramt.

  2. 2

    Wohnungsgeberbestätigung einholen

    Vom neuen Vermieter.

  3. 3

    Persönlich erscheinen

    Adresse wird aktualisiert.

  4. 4

    Neue Meldebestätigung erhalten

    Sofort.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos
Weitere KostenKeine
ZahlungsortEntfällt
ZahlungsmittelEntfällt
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Adresse wird automatisch an Finanzamt übermittelt.

Arbeitgeber und Bank separat informieren.

Bewohnerparkausweis muss neu beantragt werden.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Nur online ändern wollen. Persönlich erforderlich.

Alten statt neuen Vermieter fragen. Bestätigung muss vom neuen kommen.

Frist ignorieren. Bußgeld bis 1.000 EUR.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Umzug im selben Haus?

Keine Ummeldung nötig wenn Anschrift gleich bleibt.

Wird der Ausweis geändert?

Adresse im Chip aktualisiert, kein neuer Ausweis.

Kann jemand anderes ummelden?

Ja, mit Vollmacht und Ausweiskopie.

Behördengang nicht gefunden?

Teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie benötigen.

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