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Einspruch gegen Steuerbescheid

Finanzamt · Steuern & Abgaben

Schriftlich / Online§ 347 AO

Wenn Ihr Steuerbescheid fehlerhaft ist, können Sie innerhalb von einem Monat nach Zugang kostenlosen Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich an das zuständige Finanzamt gerichtet werden. Während des Einspruchsverfahrens bleibt die Zahlungspflicht grundsätzlich bestehen — beantragen Sie ggf. eine Aussetzung der Vollziehung.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§§ 347–367 AO
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlosKeine Gebühren
Bearbeitungszeit1–6 MonateBearbeitungszeit variiert
ModalitätSchriftlich oder über ELSTERPer Post, Fax oder ELSTER
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

📄
Steuerbescheid

Den beanstandeten Steuerbescheid im Original oder als Kopie.

📝
Einspruchsschreiben

Schriftliche Begründung mit Angabe der fehlerhaften Punkte.

🧾
Belege

Nachweise für die beanstandeten Positionen.

🔢
Steuernummer und Steuer-ID

Für die Zuordnung beim Finanzamt.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Steuerbescheid sorgfältig prüfen

    Vergleichen Sie alle Positionen mit Ihrer Steuererklärung — achten Sie auf Abweichungen.

  2. 2

    Einspruchsschreiben verfassen

    Geben Sie Steuernummer, Bescheiddatum und eine klare Begründung an.

  3. 3

    Frist beachten

    Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids beim Finanzamt eingehen.

  4. 4

    Ggf. Aussetzung der Vollziehung beantragen

    Damit die strittige Steuernachzahlung bis zur Entscheidung nicht fällig wird.

  5. 5

    Entscheidung abwarten

    Das Finanzamt prüft den Einspruch und erlässt eine Einspruchsentscheidung oder einen geänderten Bescheid.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos
Weitere KostenBei Klage vor dem Finanzgericht fallen Gerichtskosten an
ZahlungsortZuständiges Finanzamt
ZahlungsmittelNicht zutreffend — kostenlos
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung — die Steuerschuld muss grundsätzlich zunächst bezahlt werden.

Beantragen Sie die Aussetzung der Vollziehung (AdV), um die Zahlung bis zur Entscheidung auszusetzen.

Der Einspruch kann auch teilweise eingelegt werden — nur gegen bestimmte Positionen.

Wird dem Einspruch nicht stattgegeben, können Sie Klage beim Finanzgericht erheben (Frist: 1 Monat).

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Einspruchsfrist versäumen. Die 1-Monats-Frist ist streng — nach Ablauf wird der Bescheid bestandskräftig. Maßgeblich ist der Zugang (3 Tage nach Aufgabe zur Post).

Einspruch ohne Begründung. Ein Einspruch ohne schlüssige Begründung wird in der Regel zurückgewiesen.

Verböserung nicht beachten. Das Finanzamt kann beim Einspruch auch zuungunsten des Steuerpflichtigen entscheiden (Verböserung/reformatio in peius).

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?

Einen Monat nach Zugang des Steuerbescheids. Der Zugang wird 3 Tage nach dem Bescheiddatum vermutet (§ 122 AO).

Muss ich die Steuernachzahlung trotz Einspruch bezahlen?

Ja, grundsätzlich schon. Beantragen Sie zusätzlich eine Aussetzung der Vollziehung, um die Zahlung aufzuschieben.

Was passiert nach dem Einspruch?

Das Finanzamt prüft Ihren Einspruch und erlässt entweder einen geänderten Bescheid (Abhilfe) oder eine Einspruchsentscheidung (Ablehnung). Gegen die Ablehnung können Sie klagen.

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