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Erbschaftsteuererklärung

Finanzamt · Steuern & Abgaben

Schriftlich / ELSTERErbStG

Die Erbschaftsteuer fällt an, wenn der Wert des geerbten Vermögens die persönlichen Freibeträge übersteigt. Freibeträge: 500.000 EUR (Ehepartner), 400.000 EUR (Kinder), 200.000 EUR (Enkel), 20.000 EUR (sonstige). Die Steuersätze liegen je nach Steuerklasse und Wert zwischen 7 % und 50 %.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 19 ErbStG, §§ 1–37 ErbStG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlosKeine Gebühren für Erklärung
Bearbeitungszeit3–12 MonateJe nach Komplexität des Nachlasses
ModalitätSchriftlich oder onlinePer Post oder ELSTER
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

📄
Sterbeurkunde

Vom Standesamt des Sterbeorts.

📋
Testament oder Erbschein

Nachweis der Erbberechtigung.

🏠
Nachlassverzeichnis

Aufstellung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

💰
Kontostände zum Todestag

Bankbestätigungen über Guthaben.

🏘️
Immobilienbewertung

Gutachten oder Bodenrichtwert für geerbte Immobilien.

📝
Schenkungen der letzten 10 Jahre

Vorschenkungen werden angerechnet (§ 14 ErbStG).

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Erbfall dem Finanzamt anzeigen

    Innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbfalls beim zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt.

  2. 2

    Nachlassverzeichnis erstellen

    Alle Vermögenswerte (Immobilien, Konten, Wertpapiere, Versicherungen) und Verbindlichkeiten auflisten.

  3. 3

    Erbschaftsteuererklärung ausfüllen

    Auf Aufforderung des Finanzamts — Formular oder über ELSTER.

  4. 4

    Freibeträge und Steuerbefreiungen prüfen

    Familienwohnheim, Betriebsvermögen und persönliche Freibeträge berücksichtigen.

  5. 5

    Steuerbescheid prüfen

    Bei Fehlern innerhalb 1 Monat Einspruch einlegen.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos (Erklärung)
Weitere KostenErbschaftsteuer: 7–50 % je nach Steuerklasse und Wert oberhalb des Freibetrags
ZahlungsortErbschaftsteuer-Finanzamt
ZahlungsmittelÜberweisung
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Das Familienwohnheim ist für den überlebenden Ehepartner steuerfrei, wenn er mindestens 10 Jahre darin wohnt.

Betriebsvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % oder 100 % steuerbefreit sein.

Vorschenkungen der letzten 10 Jahre werden dem Erbe hinzugerechnet — der Freibetrag gilt nur einmal in 10 Jahren.

Nicht jeder Erbfall wird vom Finanzamt zur Erklärung aufgefordert — die Anzeigepflicht besteht dennoch.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Erbfall nicht fristgerecht anzeigen. Die Anzeigepflicht beträgt 3 Monate — Versäumnis kann zu Schätzungen und Steuerzuschlägen führen.

Vorschenkungen verschweigen. Schenkungen der letzten 10 Jahre werden angerechnet — Verschweigen ist strafbar.

Immobilienwert nicht prüfen. Die Bewertung durch das Finanzamt ist oft zu hoch — ein Gutachten kann die Steuerlast senken.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder?

400.000 EUR pro Elternteil — also insgesamt bis zu 800.000 EUR bei Erbschaft von beiden Eltern.

Muss ich die Erbschaftsteuer sofort bezahlen?

Die Erbschaftsteuer wird nach Erlass des Steuerbescheids fällig. Bei Immobilienerbschaften kann eine Stundung bis zu 10 Jahren beantragt werden (§ 28 ErbStG).

Kann ich die Erbschaftsteuer umgehen?

Nein, aber durch geschickte Nutzung von Freibeträgen (alle 10 Jahre), Familienwohnheim-Regelung und Betriebsvermögens-Verschonung lässt sich die Steuerlast legal minimieren.

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