Erbschaftsteuererklärung
Finanzamt · Steuern & Abgaben
Die Erbschaftsteuer fällt an, wenn der Wert des geerbten Vermögens die persönlichen Freibeträge übersteigt. Freibeträge: 500.000 EUR (Ehepartner), 400.000 EUR (Kinder), 200.000 EUR (Enkel), 20.000 EUR (sonstige). Die Steuersätze liegen je nach Steuerklasse und Wert zwischen 7 % und 50 %.
