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Steuerliches Existenzminimum (Grundfreibetrag)

Finanzamt · Steuern & Abgaben

Information§ 32a EStG

Das steuerliche Existenzminimum wird durch den Grundfreibetrag geschützt: Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt steuerfrei. Für das Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag voraussichtlich ca. 12.096 EUR (Anpassung erfolgt regelmäßig durch den Gesetzgeber auf Basis des Existenzminimumberichts). Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf ca. 24.192 EUR.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 32a EStG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenSteuerfreiGrundfreibetrag bleibt unversteuert
BearbeitungszeitNicht zutreffendInformationsseite
ModalitätNicht zutreffendAutomatische Berücksichtigung
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

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Einkommensnachweis

Zur Prüfung, ob Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.

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Steuerliche Identifikationsnummer.

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Steuerbescheid

Falls bereits vorliegend — zum Vergleich.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Grundfreibetrag kennen

    Der Grundfreibetrag für 2026 beträgt voraussichtlich ca. 12.096 EUR (Einzelperson).

  2. 2

    Automatische Berücksichtigung

    Der Grundfreibetrag wird automatisch bei der Steuerberechnung abgezogen — ein Antrag ist nicht erforderlich.

  3. 3

    Einkünfte prüfen

    Liegen Ihre Gesamteinkünfte unter dem Grundfreibetrag, zahlen Sie keine Einkommensteuer.

  4. 4

    Ggf. NV-Bescheinigung beantragen

    Bei dauerhaft niedrigem Einkommen lohnt sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Kapitalerträge.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragSteuerfrei bis zum Grundfreibetrag
Weitere KostenDarüber progressiver Steuertarif (14 %–45 %)
ZahlungsortAutomatische Berücksichtigung
ZahlungsmittelNicht zutreffend
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr an die Inflation angepasst — der genaue Betrag wird im Einkommensteuergesetz festgelegt.

Der Kinderfreibetrag (2026: ca. 6.672 EUR pro Kind) kommt zusätzlich zum Grundfreibetrag.

Ehepaare profitieren vom doppelten Grundfreibetrag durch die Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting).

Ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag beginnt der Eingangssteuersatz von 14 % (progressiver Tarif).

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Grundfreibetrag mit Steuerfreibetrag verwechseln. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. Andere Freibeträge (z. B. Arbeitnehmer-Pauschbetrag) werden separat berücksichtigt.

Annahme, dass alle Einkünfte steuerfrei sind. Nur das zu versteuernde Einkommen (nach allen Abzügen) wird mit dem Grundfreibetrag verglichen.

Sozialversicherungsbeiträge vergessen. Auch bei steuerfreiem Einkommen können Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Voraussichtlich ca. 12.096 EUR für Einzelpersonen und ca. 24.192 EUR für zusammen veranlagte Ehepaare. Der genaue Betrag wird im Jahressteuergesetz festgelegt.

Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?

Nein, der Grundfreibetrag wird automatisch bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag?

Der Grundfreibetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu, der Kinderfreibetrag nur Eltern. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.

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