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Gewerbeanmeldung steuerlich

Finanzamt · Steuern & Abgaben

Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt müssen Sie innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Seit 2021 ist die elektronische Übermittlung über ELSTER Pflicht. Das Finanzamt teilt Ihnen daraufhin eine Steuernummer zu und prüft die Umsatzsteuerpflicht.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 138 AO
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlosKeine Gebühren
Bearbeitungszeit2–6 WochenBis zur Steuernummer
ModalitätOnlineÜber ELSTER Pflicht seit 2021
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

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Gewerbeanmeldung (Kopie)

Vom Gewerbeamt nach der Gewerbeanmeldung erhalten.

🪪
Personalausweis oder Reisepass

Zur Identifikation.

🆔
Steuer-ID

11-stellige steuerliche Identifikationsnummer.

💻
ELSTER-Zugang

Für die elektronische Übermittlung.

📊
Umsatz- und Gewinnprognose

Geschätzte Einnahmen für das erste und zweite Geschäftsjahr.

🏦
Bankverbindung

Für Steuererstattungen und Abbuchungen.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden

    Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt (Ordnungsamt) der Gemeinde.

  2. 2

    Bei ELSTER registrieren

    Falls noch kein ELSTER-Zugang vorhanden, unter elster.de registrieren.

  3. 3

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

    Über ELSTER den Fragebogen mit Angaben zu Tätigkeit, Umsatz- und Gewinnprognose ausfüllen.

  4. 4

    Fragebogen elektronisch absenden

    Innerhalb eines Monats nach Gewerbebeginn über ELSTER einreichen.

  5. 5

    Steuernummer erhalten

    Das Finanzamt teilt Ihnen innerhalb von 2–6 Wochen die Steuernummer mit.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos
Weitere KostenGewerbeanmeldung beim Gewerbeamt: 15–65 EUR (je nach Gemeinde)
ZahlungsortOnline via ELSTER
ZahlungsmittelElektronische Übermittlung
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Künstler etc.) benötigen keine Gewerbeanmeldung, aber den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit bei Vorjahresumsatz unter 25.000 EUR von der Umsatzsteuer — ab 2025 neue Grenzen.

Das Finanzamt setzt auf Basis Ihrer Prognose Vorauszahlungen fest — schätzen Sie realistisch, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Die Steuernummer erscheint auf allen Rechnungen — bis zum Erhalt können Sie die Steuer-ID nutzen.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Fragebogen nicht fristgerecht einreichen. Die Frist beträgt 1 Monat nach Gewerbebeginn — Versäumnis kann zu Schätzungen und Zuschlägen führen.

Unrealistische Umsatzprognose. Zu hohe Prognosen führen zu hohen Vorauszahlungen, zu niedrige können Nachzahlungen verursachen.

Kleinunternehmerregelung nicht prüfen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, sparen Sie sich die Umsatzsteuer — der Verzicht ist 5 Jahre bindend.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Brauche ich als Freiberufler auch den Fragebogen?

Ja, auch Freiberufler müssen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen — allerdings ohne vorherige Gewerbeanmeldung.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Bei einem Vorjahresumsatz unter 25.000 EUR und einem voraussichtlichen Umsatz unter 100.000 EUR im laufenden Jahr können Sie auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten (§ 19 UStG).

Wann erhalte ich meine Steuernummer?

In der Regel 2–6 Wochen nach Einreichung des Fragebogens. In Großstädten kann es etwas länger dauern.

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