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Gewerbesteuererklärung

Finanzamt · Steuern & Abgaben

Die Gewerbesteuer wird von jeder Gemeinde auf gewerbliche Einkünfte erhoben. Der Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften beträgt 24.500 EUR. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) haben keinen Freibetrag. Der Steuersatz ergibt sich aus der Steuermesszahl (3,5 %) multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde (z. B. München: 490 %, Frankfurt: 460 %).

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 14a GewStG, GewStG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlosKeine Gebühren für Abgabe
Bearbeitungszeit4–12 WochenBis zum Gewerbesteuerbescheid
ModalitätOnlineELSTER Pflicht
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

💻
ELSTER-Zugang

Registrierung unter elster.de erforderlich.

📊
Gewinn- und Verlustrechnung

Oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

📋
Gewerbesteuerbescheid des Vorjahres

Zum Vergleich und als Grundlage.

🔢
Steuernummer

Vom zuständigen Finanzamt.

📄
Hinzurechnungen und Kürzungen

Miet- und Pachtzinsen, Lizenzen, Zinsen (§ 8 GewStG).

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Gewerbeertrag ermitteln

    Gewinn aus Gewerbebetrieb zzgl. Hinzurechnungen abzgl. Kürzungen.

  2. 2

    Gewerbesteuererklärung in ELSTER ausfüllen

    Alle relevanten Angaben zum Gewerbeertrag eintragen.

  3. 3

    Erklärung elektronisch absenden

    Bis zum 31. Juli des Folgejahres über ELSTER.

  4. 4

    Gewerbesteuermessbescheid prüfen

    Vom Finanzamt — bei Fehlern Einspruch einlegen.

  5. 5

    Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde prüfen

    Die Gemeinde erlässt den endgültigen Bescheid mit Hebesatz.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos (Erklärung)
Weitere KostenGewerbesteuer: Steuermesszahl 3,5 % x Hebesatz der Gemeinde
ZahlungsortOnline via ELSTER / Finanzamt + Gemeinde
ZahlungsmittelÜberweisung an die Gemeinde
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Einzelunternehmer können die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG) — bis zum 4-fachen des Messbeitrags.

Der Freibetrag von 24.500 EUR gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften — nicht für GmbH und AG.

Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Künstler etc.) sind nicht gewerbesteuerpflichtig.

Die Gewerbesteuer wird vierteljährlich als Vorauszahlung fällig (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Abgabefrist versäumen. Verspätungszuschlag und Schätzung durch das Finanzamt drohen.

Hinzurechnungen übersehen. Bestimmte Aufwendungen (Mieten, Zinsen, Lizenzen) werden dem Gewerbeertrag teilweise hinzugerechnet.

Gewerbesteuer-Anrechnung auf ESt vergessen. Die Anrechnung nach § 35 EStG reduziert die Einkommensteuer erheblich.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Jeder Gewerbebetrieb (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften). Freiberufler und land-/forstwirtschaftliche Betriebe sind ausgenommen.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer?

Gewerbeertrag x 3,5 % (Messzahl) x Hebesatz. Beispiel: 100.000 EUR Ertrag, Hebesatz 400 %: (100.000 - 24.500) x 3,5 % x 400 % = 10.570 EUR.

Kann ich die Gewerbesteuer von der Einkommensteuer absetzen?

Ja, Einzelunternehmer und Personengesellschafter können die Gewerbesteuer bis zum 4-fachen des Messbeitrags anrechnen (§ 35 EStG).

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