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Grundsteuererklärung

Finanzamt · Steuern & Abgaben

Online (ELSTER)Grundsteuer-Portal

Die Grundsteuer wurde zum 1. Januar 2025 auf Basis der neuen Bewertung erhoben. Die Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) wurde bereits 2022 erstmals abgegeben. Bei Änderungen am Grundstück (Kauf, Verkauf, Umbau) ist eine neue Erklärung erforderlich. Die Berechnung folgt dem Bundesmodell (wertabhängig) oder einem Ländermodell (z. B. Bayern: Flächenmodell).

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 228 BewG, GrStG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlosKeine Gebühren für Abgabe
Bearbeitungszeit6–12 MonateBis zum Grundsteuerwertbescheid
ModalitätOnlineELSTER Pflicht
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

💻
ELSTER-Zugang

Registrierung unter elster.de erforderlich.

📋
Grundbuchauszug

Informationen zum Grundstück und Eigentümer.

📐
Grundstücksfläche und Wohnfläche

Angaben in Quadratmetern.

🏠
Bodenrichtwert

Über das BORIS-Portal Ihres Bundeslandes abrufbar.

📄
Einheitswertbescheid (alt)

Zum Vergleich mit der neuen Bewertung.

🔢
Aktenzeichen des Finanzamts

Auf dem alten Einheitswertbescheid oder Grundsteuerbescheid.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Daten zum Grundstück zusammenstellen

    Grundbuchauszug, Flurstück, Fläche und Bodenrichtwert ermitteln.

  2. 2

    ELSTER aufrufen

    Formulare unter ‚Grundsteuer' auswählen.

  3. 3

    Feststellungserklärung ausfüllen

    Angaben zu Grundstück, Gebäude, Fläche und Eigentümer.

  4. 4

    Erklärung elektronisch absenden

    Über ELSTER einreichen.

  5. 5

    Grundsteuerwertbescheid prüfen

    Das Finanzamt sendet den Bescheid — bei Fehlern innerhalb 1 Monat Einspruch einlegen.

  6. 6

    Grundsteuermessbescheid prüfen

    Zweiter Bescheid mit dem Messbetrag — ebenfalls prüfen und ggf. Einspruch einlegen.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos (Erklärung)
Weitere KostenGrundsteuer wird von der Gemeinde erhoben (Hebesatz variiert)
ZahlungsortOnline via ELSTER
ZahlungsmittelElektronische Übermittlung
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben — der Hebesatz variiert stark (z. B. München: 535 %, Berlin: 470 %).

Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umlegen.

Bei Eigentümerwechsel muss der neue Eigentümer eine Anzeige beim Finanzamt machen.

Im Bundesmodell hängt die Grundsteuer vom Bodenrichtwert, der Grundstücksfläche und der Mietniveaustufe ab.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Grundsteuerwertbescheid nicht prüfen. Fehlerhafte Bodenrichtwerte oder Flächen führen zu einer falschen Grundsteuerhöhe — Einspruch innerhalb 1 Monat!

Eigentümerwechsel nicht anzeigen. Bei Kauf/Verkauf muss der Eigentümerwechsel dem Finanzamt gemeldet werden.

Grundsteuer und Grunderwerbsteuer verwechseln. Grundsteuer ist die jährliche Steuer auf Grundbesitz; Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Kauf an.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Muss ich eine neue Grundsteuererklärung abgeben?

Nur bei Änderungen am Grundstück (Kauf, Verkauf, Umbau, Nutzungsänderung). Die reguläre Feststellungserklärung wurde 2022 erstmalig abgegeben.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer. Im Bundesmodell basiert der Grundsteuerwert auf Bodenrichtwert und Mietniveaustufe.

Kann ich gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch einlegen?

Ja, innerhalb eines Monats nach Zugang. Häufige Gründe sind fehlerhafte Flächenangaben oder falsche Bodenrichtwerte.

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