Grundsteuererklärung
Finanzamt · Steuern & Abgaben
Die Grundsteuer wurde zum 1. Januar 2025 auf Basis der neuen Bewertung erhoben. Die Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) wurde bereits 2022 erstmals abgegeben. Bei Änderungen am Grundstück (Kauf, Verkauf, Umbau) ist eine neue Erklärung erforderlich. Die Berechnung folgt dem Bundesmodell (wertabhängig) oder einem Ländermodell (z. B. Bayern: Flächenmodell).
