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Kapitalertragsteuer

Finanzamt · Steuern & Abgaben

Automatisch / Bank

Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Kapitalertragsteuer) und ggf. Kirchensteuer. Sie wird von der Bank automatisch auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne einbehalten. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR (2.000 EUR bei Ehepaaren) kann über einen Freistellungsauftrag steuerfrei gestellt werden.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 32d EStG, § 43 EStG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
Kosten25 % + SoliAbgeltungsteuer auf Kapitalerträge
BearbeitungszeitSofortAutomatischer Einbehalt durch die Bank
ModalitätAutomatischBank behält Steuer ein
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

🏦
Freistellungsauftrag

Bei der Bank erteilen, um den Sparerpauschbetrag auszuschöpfen.

🆔
Steuer-ID

Für den Freistellungsauftrag erforderlich.

📊
Jahressteuerbescheinigung

Von der Bank — für die Steuererklärung (Anlage KAP).

💰
Nachweis über Kapitalerträge

Bei ausländischen Erträgen oder fehlender Abgeltung.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Freistellungsauftrag erteilen

    Bei der Bank bis zum Sparerpauschbetrag (1.000 EUR / 2.000 EUR).

  2. 2

    Bank behält Steuer automatisch ein

    25 % + Soli auf Erträge über dem Freistellungsauftrag.

  3. 3

    Jahressteuerbescheinigung prüfen

    Von der Bank erhalten und auf Korrektheit prüfen.

  4. 4

    Ggf. Anlage KAP in Steuererklärung

    Pflicht bei: ausländischen Erträgen, fehlender Abgeltung, Günstigerprüfung.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

Betrag25 % + 5,5 % Soli (ggf. + Kirchensteuer)
Weitere KostenSparerpauschbetrag: 1.000 EUR (Single) / 2.000 EUR (Ehepaar) steuerfrei
ZahlungsortAutomatischer Einbehalt durch die Bank
ZahlungsmittelWird von der Bank abgeführt
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Günstigerprüfung: Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, können Sie die Versteuerung zum niedrigeren Satz über die Steuererklärung beantragen.

Verlustverrechnung: Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden — Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beantragen.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge: 8 % oder 9 % der Kapitalertragsteuer (je nach Bundesland) — wird automatisch von der Bank einbehalten.

NV-Bescheinigung: Bei Einkünften unter dem Grundfreibetrag keine Kapitalertragsteuer — Bescheinigung beim Finanzamt beantragen.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Freistellungsauftrag nicht erteilen. Ohne Freistellungsauftrag zahlen Sie auf alle Erträge Steuer — auch auf die ersten 1.000 EUR.

Ausländische Erträge nicht in der Steuererklärung angeben. Ausländische Kapitalerträge ohne Abgeltung müssen in der Anlage KAP deklariert werden.

Verlustbescheinigung zu spät beantragen. Die Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei der Bank beantragt werden.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

In der Regel nicht, da die Bank die Steuer bereits abführt (Abgeltungsteuer). Pflicht besteht bei ausländischen Erträgen, fehlender Abgeltung oder wenn Sie die Günstigerprüfung nutzen möchten.

Was ist die Günstigerprüfung?

Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, können Sie die Kapitalerträge zum niedrigeren Satz versteuern. Dafür muss die Anlage KAP in der Steuererklärung ausgefüllt werden.

Wie funktioniert die Verlustverrechnung?

Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Andere Kapitalverluste können mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden.

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