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Lohnsteueranmeldung (Arbeitgeber)

Finanzamt · Steuern & Abgaben

Arbeitgeber sind verpflichtet, die einbehaltene Lohnsteuer regelmäßig an das Finanzamt abzuführen und eine Lohnsteueranmeldung über ELSTER einzureichen. Der Anmeldezeitraum hängt von der Höhe der gesamten Lohnsteuer im Vorjahr ab: monatlich (über 5.000 EUR), vierteljährlich (1.080–5.000 EUR) oder jährlich (unter 1.080 EUR).

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 41a EStG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlosKeine Gebühren für Abgabe
BearbeitungszeitLaufendMonatlich/vierteljährlich/jährlich
ModalitätOnlineELSTER Pflicht
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

💻
ELSTER-Zugang

Arbeitgeber-Registrierung bei ELSTER.

📊
Lohnbuchhaltung

Gehaltsabrechnungen aller Mitarbeiter.

🆔
Steuer-ID der Mitarbeiter

ELStAM-Daten vom Finanzamt abrufen.

🔢
Steuernummer des Unternehmens

Für die Zuordnung beim Finanzamt.

📋
ELStAM-Daten

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    ELStAM der Mitarbeiter abrufen

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale über ELSTER beim Finanzamt abrufen.

  2. 2

    Lohnsteuer korrekt berechnen

    Anhand von Steuerklasse, Freibeträgen und Kirchensteuer.

  3. 3

    Lohnsteueranmeldung in ELSTER erstellen

    Alle einbehaltenen Lohnsteuerbeträge des Anmeldezeitraums zusammenfassen.

  4. 4

    Fristgerecht einreichen und zahlen

    Bis zum 10. des Folgemonats (bei monatlicher Anmeldung).

  5. 5

    Lohnsteuerbescheinigungen ausstellen

    Bis Ende Februar des Folgejahres an Mitarbeiter und Finanzamt.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos (Anmeldung)
Weitere KostenLohnsteuer der Mitarbeiter ist individuell
ZahlungsortOnline via ELSTER
ZahlungsmittelÜberweisung an das Finanzamt
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die Lohnsteueranmeldung ist eine Steueranmeldung — sie steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich.

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden zusammen mit der Lohnsteuer abgeführt.

Pauschalversteuerung ist für Minijobs (2 % des Arbeitsentgelts) und bestimmte Sachzuwendungen möglich.

ELStAM-Änderungen der Mitarbeiter (Heirat, Kinder) werden automatisch vom Finanzamt übermittelt.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Frist versäumen. Säumniszuschlag und ggf. Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe und Zahlung.

ELStAM nicht aktuell halten. Falsche Steuerabzugsmerkmale führen zu fehlerhafter Lohnsteuerberechnung.

Pauschalversteuerung falsch anwenden. Die Voraussetzungen für die Pauschalversteuerung (§§ 40–40b EStG) genau prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wann muss die Lohnsteueranmeldung abgegeben werden?

Monatlich bis zum 10. des Folgemonats, vierteljährlich bis zum 10. nach Quartalsende, jährlich bis zum 10. Januar des Folgejahres.

Was passiert bei verspäteter Zahlung?

Säumniszuschlag: 1 % der nicht fristgerecht gezahlten Lohnsteuer pro angefangenem Monat.

Muss ich als Arbeitgeber ELStAM abrufen?

Ja, seit 2013 sind Arbeitgeber verpflichtet, die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale über ELSTER abzurufen.

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