Amts Germany
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen
📋

Lohnsteuerklasse ändern

Finanzamt · Steuern & Abgaben

Online / PersönlichELSTER Online-Portal

Die Lohnsteuerklasse bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuerabzüge. Es gibt sechs Steuerklassen (I–VI). Verheiratete können zwischen den Kombinationen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor wählen. Ein Wechsel ist einmal pro Jahr möglich, bei Trennung, Geburt oder Tod des Partners auch unterjährig.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 39 EStG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlosKeine Gebühren
Bearbeitungszeit2–4 WochenBis zur Umsetzung
ModalitätOnline oder persönlichELSTER oder Finanzamt vor Ort
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

🪪
Personalausweis oder Reisepass

Zur Identifikation.

🆔
Steuer-ID beider Ehegatten

Bei Steuerklassenwechsel für Ehepaare.

📋
Heiratsurkunde

Bei erstmaliger Zuordnung nach Heirat.

💻
ELSTER-Zugang

Für den Online-Antrag.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    ELSTER aufrufen oder Finanzamt besuchen

    Den Antrag auf Steuerklassenwechsel online über ELSTER stellen oder persönlich beim zuständigen Finanzamt.

  2. 2

    Formular ‚Antrag auf Steuerklassenwechsel' ausfüllen

    Beide Ehegatten müssen den Antrag unterschreiben.

  3. 3

    Antrag absenden

    Online über ELSTER oder per Post / persönlich beim Finanzamt.

  4. 4

    Neue Steuerklasse beim Arbeitgeber wirksam

    Der Arbeitgeber ruft die neuen ELStAM automatisch ab.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos
Weitere KostenKeine weiteren Kosten
ZahlungsortOnline oder Finanzamt
ZahlungsmittelNicht zutreffend — kostenlos
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die Kombination III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient — der höher Verdienende nimmt Klasse III.

IV/IV mit Faktor verteilt die Steuerlast gerechter und vermeidet hohe Nachzahlungen.

Ein Wechsel ist seit 2020 mehrmals im Jahr möglich (nicht mehr auf einmal begrenzt).

Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatlichen Vorauszahlungen — die tatsächliche Steuerlast wird über die Steuererklärung ausgeglichen.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Steuerklasse nicht nach Heirat anpassen. Beide Partner bleiben automatisch in Klasse IV — ein Wechsel zu III/V muss aktiv beantragt werden.

Vergessen, dass beide Ehegatten unterschreiben müssen. Der Antrag ist nur wirksam, wenn beide Ehegatten unterschrieben haben.

Steuerklasse III/V ohne Steuererklärung. Bei Kombination III/V ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht!

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Welche Steuerklasse ist für Ehepaare am besten?

Das hängt vom Einkommensverhältnis ab. Bei ähnlichem Einkommen: IV/IV. Bei großem Unterschied: III/V. IV/IV mit Faktor ist der genaueste Ansatz.

Wann wird die neue Steuerklasse wirksam?

In der Regel ab dem Folgemonat nach Bearbeitung durch das Finanzamt. Der Arbeitgeber ruft die neuen ELStAM automatisch ab.

Muss ich nach dem Wechsel eine Steuererklärung abgeben?

Bei Kombination III/V und IV/IV mit Faktor ist die Steuererklärung Pflicht. Bei IV/IV ohne Faktor nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Behördengang nicht gefunden?

Teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie benötigen.

Anfrage senden