NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung)
Finanzamt · Steuern & Abgaben
Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) wird Personen ausgestellt, deren Gesamteinkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Mit dieser Bescheinigung können Sie der Bank vorlegen, damit keine Kapitalertragsteuer auf Zinsen und Dividenden einbehalten wird — auch über den Sparerpauschbetrag hinaus. Die Bescheinigung ist 3 Jahre gültig.
