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Schenkungsteuererklärung

Finanzamt · Steuern & Abgaben

Schriftlich / ELSTER§ 30 ErbStG

Die Schenkungsteuer unterliegt denselben Freibeträgen und Steuersätzen wie die Erbschaftsteuer. Jede Schenkung muss innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt angezeigt werden, sofern sie nicht notariell beurkundet wurde. Die Freibeträge (500.000 EUR Ehepartner, 400.000 EUR Kinder, 200.000 EUR Enkel) gelten alle 10 Jahre erneut.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 30 ErbStG, §§ 1–37 ErbStG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlosKeine Gebühren für Erklärung
Bearbeitungszeit3–12 MonateJe nach Komplexität
ModalitätSchriftlich oder onlinePer Post oder ELSTER
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

📝
Schenkungsvertrag

Schriftliche Vereinbarung über die Schenkung.

🪪
Personalausweis beider Parteien

Schenker und Beschenkter.

💰
Wertermittlung

Bewertung des geschenkten Vermögens (Immobiliengutachten, Kontostände, Depotwert).

📋
Vorherige Schenkungen

Aufstellung aller Schenkungen der letzten 10 Jahre zwischen denselben Parteien.

🔢
Steuer-ID des Beschenkten

Für die Zuordnung beim Finanzamt.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Schenkung dem Finanzamt anzeigen

    Innerhalb von 3 Monaten nach der Schenkung beim Erbschaftsteuer-Finanzamt — entfällt bei notarieller Beurkundung.

  2. 2

    Wert der Schenkung ermitteln

    Immobilien: Gutachten oder Bodenrichtwert. Geld: Nominalwert. Wertpapiere: Kurswert.

  3. 3

    Schenkungsteuererklärung ausfüllen

    Auf Aufforderung des Finanzamts.

  4. 4

    Freibeträge und Vorschenkungen prüfen

    Schenkungen der letzten 10 Jahre werden zusammengerechnet.

  5. 5

    Steuerbescheid prüfen und ggf. Einspruch einlegen

    Innerhalb 1 Monat nach Zugang.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos (Erklärung)
Weitere KostenSchenkungsteuer: 7–50 % je nach Steuerklasse und Wert über Freibetrag
ZahlungsortErbschaftsteuer-Finanzamt
ZahlungsmittelÜberweisung
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Durch geschickte Nutzung des 10-Jahres-Rhythmus können größere Vermögen steuerfrei übertragen werden.

Notariell beurkundete Schenkungen werden automatisch vom Notar dem Finanzamt gemeldet.

Gelegenheitsgeschenke (Geburtstag, Weihnachten) in üblichem Umfang sind steuerfrei.

Kettenschenkungen (z. B. über den Ehepartner) können unter Umständen als Umgehung gewertet werden.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Schenkung nicht anzeigen. Die Anzeigepflicht gilt für beide Parteien — Versäumnis kann als Steuerhinterziehung gewertet werden.

10-Jahres-Frist falsch berechnen. Die 10-Jahres-Frist läuft ab dem Tag der ersten Schenkung — alle Zuwendungen in diesem Zeitraum werden zusammengerechnet.

Immobilie zu niedrig bewerten. Das Finanzamt prüft die Bewertung — zu niedrige Angaben können zu Nachforderungen und Strafen führen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Muss ich jede Schenkung dem Finanzamt melden?

Grundsätzlich ja, innerhalb von 3 Monaten. Ausnahme: notariell beurkundete Schenkungen (der Notar meldet diese automatisch) und Gelegenheitsgeschenke in üblichem Umfang.

Kann ich den Freibetrag mehrfach nutzen?

Ja, die Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre. Daher lohnt es sich, frühzeitig mit der Vermögensübertragung zu beginnen.

Werden Schenkungen auf das Erbe angerechnet?

Ja, Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall werden dem Erbe hinzugerechnet (§ 14 ErbStG).

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