Schenkungsteuererklärung
Finanzamt · Steuern & Abgaben
Die Schenkungsteuer unterliegt denselben Freibeträgen und Steuersätzen wie die Erbschaftsteuer. Jede Schenkung muss innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt angezeigt werden, sofern sie nicht notariell beurkundet wurde. Die Freibeträge (500.000 EUR Ehepartner, 400.000 EUR Kinder, 200.000 EUR Enkel) gelten alle 10 Jahre erneut.
