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Steuerberater Vollmacht erteilen

Finanzamt · Steuern & Abgaben

Schriftlich§ 80 AO

Mit einer Vollmacht bevollmächtigen Sie einen Steuerberater (oder eine andere zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person), Sie gegenüber dem Finanzamt zu vertreten. Die Vollmacht kann allgemein (für alle steuerlichen Angelegenheiten) oder auf bestimmte Vorgänge beschränkt werden. Der Steuerberater erhält dadurch Zugang zu Ihren Steuerakten und kann in Ihrem Namen handeln.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 80 AO
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlosKeine Gebühren für die Vollmacht
BearbeitungszeitSofortWirksam ab Eingang beim Finanzamt
ModalitätSchriftlichPer Post oder persönlich beim Finanzamt
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

📝
Vollmachtsformular

Amtliches Formular oder formlose Vollmacht.

🪪
Personalausweis

Zur Identifikation.

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Steuernummer und Steuer-ID

Für die Zuordnung beim Finanzamt.

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Daten des Steuerberaters

Name, Anschrift und Steuerberaternummer.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Steuerberater auswählen

    Zugelassenen Steuerberater in Ihrer Nähe finden (Steuerberaterkammer).

  2. 2

    Vollmachtsformular ausfüllen

    Umfang der Vertretungsbefugnis festlegen — allgemein oder beschränkt.

  3. 3

    Vollmacht unterschreiben

    Eigenhändige Unterschrift erforderlich.

  4. 4

    Vollmacht beim Finanzamt einreichen

    Der Steuerberater reicht die Vollmacht in der Regel selbst ein.

  5. 5

    Verlängerte Fristen nutzen

    Mit Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos (Vollmacht)
Weitere KostenSteuerberater-Honorar nach StBVV (individuell)
ZahlungsortBeim zuständigen Finanzamt
ZahlungsmittelNicht zutreffend — Vollmacht kostenlos
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden — schriftlich an das Finanzamt.

Der Steuerberater kann über die Vollmachtsdatenbank (VDB) die Vollmacht elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Mit Steuerberater haben Sie automatisch verlängerte Abgabefristen für die Steuererklärung.

Die Steuerberaterkosten sind als Sonderausgaben oder Betriebsausgaben absetzbar.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Vollmacht zu weit fassen. Beschränken Sie die Vollmacht auf die nötigen Vorgänge, wenn Sie nicht alle Angelegenheiten delegieren möchten.

Vollmacht nicht widerrufen bei Wechsel. Beim Wechsel des Steuerberaters die alte Vollmacht ausdrücklich widerrufen.

Steuerberaterkosten nicht absetzen. Private Steuerberatungskosten sind seit 2006 nicht mehr absetzbar — betriebliche Beratungskosten aber schon.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Brauche ich eine Vollmacht, wenn ich einen Steuerberater beauftrage?

Ja, ohne Vollmacht darf der Steuerberater nicht in Ihrem Namen mit dem Finanzamt kommunizieren oder Ihre Steuerakten einsehen.

Kann ich die Vollmacht widerrufen?

Ja, jederzeit schriftlich beim Finanzamt. Der Widerruf wird sofort wirksam.

Welche Fristen gelten mit Steuerberater?

Die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert sich automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres (z. B. für 2025: 28. Februar 2027).

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