Steuerklassenwechsel für Ehegatten
Finanzamt · Steuern & Abgaben
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ihre Steuerklassenkombination wechseln. Die gängigsten Optionen sind III/V (ein Partner verdient deutlich mehr), IV/IV (beide verdienen ähnlich) oder IV/IV mit Faktor (genaueste Verteilung). Ein Wechsel ist mehrfach im Jahr möglich.
