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Steuervorauszahlung anpassen

Finanzamt · Steuern & Abgaben

Schriftlich / Online

Die Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) werden vom Finanzamt auf Basis des letzten Steuerbescheids festgesetzt. Wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse wesentlich geändert haben, können Sie eine Anpassung (Herabsetzung oder Erhöhung) beantragen.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 37 EStG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlosKeine Gebühren
Bearbeitungszeit2–4 WochenBearbeitung durch das Finanzamt
ModalitätSchriftlich oder onlinePer Post, ELSTER oder Fax
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

📄
Letzter Steuerbescheid

Als Grundlage für die aktuelle Vorauszahlung.

📝
Formloser Antrag

Schriftliche Begründung für die Anpassung.

🧾
Einkommensnachweise

Aktuelle Gehaltsabrechnungen, Gewinnprognose oder Bescheinigungen.

🔢
Steuernummer

Für die Zuordnung beim Finanzamt.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Änderung der Einkommensverhältnisse dokumentieren

    Aktuelle Einkünfte mit der Prognose des Finanzamts vergleichen.

  2. 2

    Formlosen Antrag verfassen

    Mit Steuernummer, Begründung und gewünschter Anpassung.

  3. 3

    Antrag beim Finanzamt einreichen

    Per Post, Fax oder über ELSTER.

  4. 4

    Geänderten Vorauszahlungsbescheid prüfen

    Das Finanzamt passt die Vorauszahlungen an und sendet einen neuen Bescheid.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos
Weitere KostenKeine weiteren Kosten
ZahlungsortZuständiges Finanzamt
ZahlungsmittelNicht zutreffend — kostenlos
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Vorauszahlungen sind vierteljährlich fällig: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember.

Eine Herabsetzung ist sinnvoll bei Einkommensrückgang, Arbeitslosigkeit oder hohen Werbungskosten.

Das Finanzamt kann den Antrag ablehnen — in der Regel wird er aber bei plausiblen Nachweisen genehmigt.

Zu niedrig festgesetzte Vorauszahlungen führen zu einer Nachzahlung mit der Steuererklärung.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Antrag zu spät stellen. Der Antrag sollte vor dem nächsten Vorauszahlungstermin eingehen, damit die Anpassung rechtzeitig wirkt.

Keine Begründung beifügen. Ohne nachvollziehbare Begründung wird der Antrag in der Regel abgelehnt.

Vorauszahlung auf null setzen wollen. Ohne triftigen Grund wird das Finanzamt die Vorauszahlungen nicht vollständig aufheben.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wann kann ich eine Herabsetzung beantragen?

Jederzeit, wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse wesentlich geändert haben — z. B. bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder Einkommensrückgang.

Muss das Finanzamt meinem Antrag stattgeben?

Nein, das Finanzamt prüft die Plausibilität. Bei nachvollziehbarer Begründung wird dem Antrag meist stattgegeben.

Was passiert bei zu niedrigen Vorauszahlungen?

Die Differenz wird mit dem Steuerbescheid als Nachzahlung fällig. Bei erheblicher Abweichung können Nachzahlungszinsen anfallen (§ 233a AO).

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