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Stundung und Ratenzahlung von Steuerschulden

Finanzamt · Steuern & Abgaben

Schriftlich§ 222 AO

Wenn Sie Ihre Steuerschulden nicht fristgerecht bezahlen können, können Sie beim Finanzamt eine Stundung (Zahlungsaufschub) oder Ratenzahlung beantragen. Voraussetzung ist, dass die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte darstellen würde und der Steueranspruch nicht gefährdet ist. Auf gestundete Beträge fallen Stundungszinsen von 0,5 % pro Monat (6 % p. a.) an.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 222 AO
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlosAntragstellung gebührenfrei
Bearbeitungszeit1–4 WochenBearbeitung durch das Finanzamt
ModalitätSchriftlichPer Post oder Fax an das Finanzamt
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

📝
Schriftlicher Antrag

Mit Begründung der erheblichen Härte.

💰
Einkommens- und Vermögensübersicht

Nachweis der finanziellen Situation.

📄
Steuerbescheid

Der betroffene Steuerbescheid mit der offenen Forderung.

📋
Ratenzahlungsvorschlag

Konkreter Zahlungsplan, den Sie einhalten können.

🔢
Steuernummer

Für die Zuordnung.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag rechtzeitig stellen

    Vor Fälligkeit der Steuerschuld beim zuständigen Finanzamt.

  2. 2

    Erhebliche Härte begründen

    Finanzielle Notlage nachweisen — z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, unerwartete Ausgaben.

  3. 3

    Ratenzahlungsplan vorschlagen

    Konkreten, realistischen Zahlungsplan mit monatlichen Raten anbieten.

  4. 4

    Antrag einreichen

    Per Post oder Fax an das Finanzamt.

  5. 5

    Stundungsbescheid prüfen

    Das Finanzamt genehmigt oder lehnt ab — Stundungszinsen werden festgesetzt.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos (Antragstellung)
Weitere KostenStundungszinsen: 0,5 % pro Monat (6 % p. a.)
ZahlungsortZuständiges Finanzamt
ZahlungsmittelÜberweisung gemäß Ratenzahlungsplan
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Fälligkeit — danach drohen Säumniszuschläge (1 % pro Monat).

Bieten Sie einen realistischen Ratenzahlungsplan an — das erhöht die Erfolgsaussichten.

Bei Ablehnung der Stundung können Sie Einspruch einlegen.

Bei Erbschaftsteuer auf Immobilien kann die Steuer bis zu 10 Jahre gestundet werden (§ 28 ErbStG).

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Antrag nach Fälligkeit stellen. Nach Fälligkeit laufen bereits Säumniszuschläge — der Antrag sollte vorher eingehen.

Unrealistischen Ratenzahlungsplan vorschlagen. Zu niedrige Raten werden abgelehnt — der Plan muss zur finanziellen Situation passen.

Ratenzahlungen nicht einhalten. Bei Zahlungsverzug wird die Stundung widerrufen und die gesamte Restschuld sofort fällig.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Stundung erfüllen?

Die sofortige Zahlung muss eine erhebliche Härte darstellen und der Steueranspruch darf nicht gefährdet sein. Sie müssen Ihre finanzielle Situation offenlegen.

Wie hoch sind die Stundungszinsen?

0,5 % pro Monat auf den gestundeten Betrag, also 6 % pro Jahr. Die Zinsen werden mit dem Stundungsbescheid festgesetzt.

Kann das Finanzamt Stundung ablehnen?

Ja, insbesondere wenn keine erhebliche Härte vorliegt, der Steueranspruch gefährdet ist oder die Steuerschulden durch eigenes Verschulden entstanden sind.

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