Stundung und Ratenzahlung von Steuerschulden
Finanzamt · Steuern & Abgaben
Wenn Sie Ihre Steuerschulden nicht fristgerecht bezahlen können, können Sie beim Finanzamt eine Stundung (Zahlungsaufschub) oder Ratenzahlung beantragen. Voraussetzung ist, dass die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte darstellen würde und der Steueranspruch nicht gefährdet ist. Auf gestundete Beträge fallen Stundungszinsen von 0,5 % pro Monat (6 % p. a.) an.
